Wenn das Auswärtige Amt für ein bestimmtes Land eine Reisewarnung ausspricht und man eine Pauschalreise (Flug und Womo z.B.) gebucht hat, könnte man von der Reise kostenfrei zurücktreten.
wie einige von euch wisse, lebe ich in Italien, und bei uns ist die Situation im Augenblick ziemlich kritisch. Deshalb habe ich im Internet eine Seite gesucht, die über die Einreisebestimmungen für bestimmte Länder informiert, und habe diese hier gefunden:
Personen aus China dürfen nicht einreisen, aus Italien noch und Deutschland wird nicht erwähnt. Die Seite könnte praktisch sein, um sich auf dem Laufenden zu halten. Ich zumindest werde sie in nächster Zeit noch häufiger aufrufen.
Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom rief am Donnerstag wegen der Ausbreitung des Coronavirus den Notstand aus. Seine Entscheidung erfolgte nur wenige Stunden nach Bekanntwerden des ersten Todesfalls in dem Westküsten-Staat. „Mit 53 positiv getesteten Fällen ist dieses (Virus) nicht mehr nur in einem Teil unseres Staates isoliert“, sagte Newsom. Aus Angst vor einer Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sitzen Tausende Menschen vor der Küste des US-Bundesstaates auf dem Kreuzfahrtschiff „Grand Princess“ fest.
Viele Grüße
Richard
Unsere Möglichkeiten sind begrenzt. Von dem was wir für unmöglich halten.
Das habe ich auch schon gelesen. Ich hoffe es hat echt was damit zu tun, dass sie so schneller finanzielle Mittel freibekommen. So heißt es zumindest in einigen Artikeln und ist da wohl auch bei Erdbeben, Feuer etc so das Standardvorgehen.
Der verstorbene Mann war über 70 und hatte Vorerkrankungen und hat sich auf einen diesen Schiff infiziert. Einige Passagiere weisen dort Symptome auf und deswegen gibt es da diese Zwangsquarantäne.
Es ist gerade echt spannend was da jetzt noch alles aus Panik passiert.
Die Fluggesellschaften streichen ja auch schon einige Flüge.
wir fliegen in 4 Wochen nach LA und bleiben 14 Tage. Haben über Canusa gebucht. Wie viele von euch haben wir vor der Erkrankung an sich keine Angst, aber ein Flugchaos können wir auch nicht gebrauchen. Laut Nachrichten werden die großen Airlines ihren Flugplan drastisch einschränken.
Weiterhin: auch wenn das Infektionsrisiko sehr gering sein wird - wenn man schon erkrankt, dann am liebsten in den eigenen vier Wänden und nicht im Urlaub mitten auf dem Colorado Plateau
Ich blicke beim Recht auf Rücktritt nicht ganz durch. Durch die Buchung bei Canusa von Flug/Hotel/Womo zusammen liegt per Definition eine Pauschalreise vor.
Laut Internet (schon klar, hier findet man jegliche Info, die man lesen möchte) gilt folgende Rechtssprechung:
Kann der Veranstalter eine Reise wegen behördlicher Anordnungen nicht wie geplant durchführen, haben Kunden das Recht, kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Das heißt, sie bekommen angezahltes Geld vom Veranstalter zurück.
Dazu passt die Mail von Canusa nicht unbedingt. Ich habe sie hier einmal wiedergegeben, brauche aber einen Tipp, wie ich die Schriftfarbe in weiß wechsele. Ich bin blind und kann es nicht finden. Lieben Dank.
Zur aktuellen Situation haben wir von der Allianz ein paar Q & A zusammengestellt bekommen, die gut zum Thema passen und die ich Ihnen nicht vorenthalten will:
Wird eine Corona-Infizierung vor Reisebeginn als unerwartete schwere Erkrankung gewertet?
Ja! Wenn Sie die Reise aufgrund einer Corona-Infizierung nicht antreten können, sind Sie versichert.
Dürfen Sie wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?
Jeder Reisende hat grundsätzlich das Recht, von einer Reise zurückzutreten. Reiseveranstalter oder andere Leistungsträger sind in diesem Fall berechtigt, die bei Abschluss vereinbarten Stornogebühren zu erheben. Eine theoretische Gefahr ist allerdings kein versichertes Ereignis und somit nicht gedeckt.
Sie haben Angst, zu verreisen. Welche Regelungen gelten in der Reiserücktritt-Versicherung bzgl. des Coronavirus?
Die Reiserücktritt-Versicherung schützt Sie, wenn Sie z. B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Angehörigen von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken stellt kein versichertes Ereignis dar.
Ändert eine Vorerkrankung etwas an dieser Regelung?
Nein.
Was ist, wenn Sie vor Reisebeginn unter Quarantäne gestellt werden?
Wird eine Quarantäne angeordnet, handelt es sich um eine „Maßnahme der Staatsgewalt“ oder einen „Eingriff von hoher Hand“ und ist nicht versichert.
Greift die Reiserücktritt-Versicherung, wenn das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausspricht?
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellt kein versichertes Ereignis dar.
Was passiert, wenn die Behörden die Einreise ins Urlaubsland verweigern?
In diesem Fall besteht leider kein Versicherungsschutz.
Und wenn die Behörden am Urlaubsort starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen vornehmen?
Eine Stornierung wegen Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen am Urlaubsort ist ebenso nicht versichert.
Werden Mehrkosten bzw. Rückreisekosten übernommen, wenn Sie im Ausland in Quarantäne kommen?
Das kommt darauf an, ob Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben oder nicht. Wenn Sie infiziert und somit erkrankt sind, besteht Versicherungsschutz. Gibt es nur einen Verdacht der Infizierung, besteht kein Versicherungsschutz. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Staatsgewalt.
Wie sieht der Versicherungsschutz im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus aus?
Wenn Sie bei Allianz Travel eine Reise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert.
Greift die Reise-Krankenversicherung, wenn Sie vor Ort sind und das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel ausspricht?
Ja. Falls Sie sich angesteckt haben sollten, werden die Kosten im Rahmen Ihrer Allianz Travel Reise-Krankenversicherung bis zu 14 Tage, nachdem die Reisewarnung ausgesprochen wurde, übernommen. Falls Sie darüber hinaus aufgrund der Erkrankung nicht transportfähig sind, werden selbstverständlich auch weiterhin die Behandlungskosten erstattet.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2/ COVID-19) erhalten Sie auf der Fraserway und FourSeasonAQId13528006" target="_blank">Website des Robert-Koch-Instituts.
In allen Fällen, in denen die Versicherung nicht eintritt, wird natürlich auch CANUSA nicht für ggf. anfallende Stornokosten aufkommen. Feste Umbuchungen des gleichen Programms auf einen späteren Zeitpunkt müssen in jedem Einzelfall geprüft werden.
Hier nochmal ein sehr nützlicher link des AuswärtigenAmts, der viele der hier gestellten Fragen beantwortet ( Aus- und Einreisebeschränkungen, Quarantäne im Ausland, Reisestornierungen usw. usw.)
Gleiches Thema momentan in Marktcheck
https://www.ardmediathek.de/swr/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEyMDc3N...
Obige Aussage scheint richtig zu sein.
Glaube ich nicht. Ich zumindest war 4x in den USA, immer als "Pauschalreise", schon allein wegen der Absicherung.
Liebe Grüße
Micha
Scout Womo-Abenteuer.de
Meine Reiseberichte
YouTube
Hallo
wie einige von euch wisse, lebe ich in Italien, und bei uns ist die Situation im Augenblick ziemlich kritisch. Deshalb habe ich im Internet eine Seite gesucht, die über die Einreisebestimmungen für bestimmte Länder informiert, und habe diese hier gefunden:
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/index.html
Personen aus China dürfen nicht einreisen, aus Italien noch und Deutschland wird nicht erwähnt. Die Seite könnte praktisch sein, um sich auf dem Laufenden zu halten. Ich zumindest werde sie in nächster Zeit noch häufiger aufrufen.
Bleibt gesund
Claudia
Hi Claudia
vielen Dank für deine Recherche und den Link ?.
Ich hoffe für alle Reisenden, dass sie ihre Ziele erreichen.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014
Hi und großes Dankeschön, Claudia.
Ist in meinen Notizen als Link gespeichert.
Viele Grüße, Michael
Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann
Gerade in der Welt gelesen:
Viele Grüße
Richard
Unsere Möglichkeiten sind begrenzt. Von dem was wir für unmöglich halten.
Das habe ich auch schon gelesen. Ich hoffe es hat echt was damit zu tun, dass sie so schneller finanzielle Mittel freibekommen. So heißt es zumindest in einigen Artikeln und ist da wohl auch bei Erdbeben, Feuer etc so das Standardvorgehen.
Der verstorbene Mann war über 70 und hatte Vorerkrankungen und hat sich auf einen diesen Schiff infiziert. Einige Passagiere weisen dort Symptome auf und deswegen gibt es da diese Zwangsquarantäne.
Es ist gerade echt spannend was da jetzt noch alles aus Panik passiert.
Die Fluggesellschaften streichen ja auch schon einige Flüge.
:-/ sehr unschön alles
Viele Grüße
Sarah
Der Traum 2021 wieder reisen zu können
Hallo an alle,
wir fliegen in 4 Wochen nach LA und bleiben 14 Tage. Haben über Canusa gebucht. Wie viele von euch haben wir vor der Erkrankung an sich keine Angst, aber ein Flugchaos können wir auch nicht gebrauchen. Laut Nachrichten werden die großen Airlines ihren Flugplan drastisch einschränken.
Weiterhin: auch wenn das Infektionsrisiko sehr gering sein wird - wenn man schon erkrankt, dann am liebsten in den eigenen vier Wänden und nicht im Urlaub mitten auf dem Colorado Plateau
Ich blicke beim Recht auf Rücktritt nicht ganz durch. Durch die Buchung bei Canusa von Flug/Hotel/Womo zusammen liegt per Definition eine Pauschalreise vor.
Laut Internet (schon klar, hier findet man jegliche Info, die man lesen möchte) gilt folgende Rechtssprechung:
Kann der Veranstalter eine Reise wegen behördlicher Anordnungen nicht wie geplant durchführen, haben Kunden das Recht, kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Das heißt, sie bekommen angezahltes Geld vom Veranstalter zurück.
Dazu passt die Mail von Canusa nicht unbedingt. Ich habe sie hier einmal wiedergegeben, brauche aber einen Tipp, wie ich die Schriftfarbe in weiß wechsele. Ich bin blind und kann es nicht finden. Lieben Dank.
Zur aktuellen Situation haben wir von der Allianz ein paar Q & A zusammengestellt bekommen, die gut zum Thema passen und die ich Ihnen nicht vorenthalten will:
Wird eine Corona-Infizierung vor Reisebeginn als unerwartete schwere Erkrankung gewertet?
Ja! Wenn Sie die Reise aufgrund einer Corona-Infizierung nicht antreten können, sind Sie versichert.
Dürfen Sie wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?
Jeder Reisende hat grundsätzlich das Recht, von einer Reise zurückzutreten. Reiseveranstalter oder andere Leistungsträger sind in diesem Fall berechtigt, die bei Abschluss vereinbarten Stornogebühren zu erheben. Eine theoretische Gefahr ist allerdings kein versichertes Ereignis und somit nicht gedeckt.
Sie haben Angst, zu verreisen. Welche Regelungen gelten in der Reiserücktritt-Versicherung bzgl. des Coronavirus?
Die Reiserücktritt-Versicherung schützt Sie, wenn Sie z. B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Angehörigen von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken stellt kein versichertes Ereignis dar.
Ändert eine Vorerkrankung etwas an dieser Regelung?
Nein.
Was ist, wenn Sie vor Reisebeginn unter Quarantäne gestellt werden?
Wird eine Quarantäne angeordnet, handelt es sich um eine „Maßnahme der Staatsgewalt“ oder einen „Eingriff von hoher Hand“ und ist nicht versichert.
Greift die Reiserücktritt-Versicherung, wenn das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausspricht?
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellt kein versichertes Ereignis dar.
Was passiert, wenn die Behörden die Einreise ins Urlaubsland verweigern?
In diesem Fall besteht leider kein Versicherungsschutz.
Und wenn die Behörden am Urlaubsort starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen vornehmen?
Eine Stornierung wegen Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen am Urlaubsort ist ebenso nicht versichert.
Werden Mehrkosten bzw. Rückreisekosten übernommen, wenn Sie im Ausland in Quarantäne kommen?
Das kommt darauf an, ob Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben oder nicht. Wenn Sie infiziert und somit erkrankt sind, besteht Versicherungsschutz. Gibt es nur einen Verdacht der Infizierung, besteht kein Versicherungsschutz. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Staatsgewalt.
Wie sieht der Versicherungsschutz im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus aus?
Wenn Sie bei Allianz Travel eine Reise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert.
Greift die Reise-Krankenversicherung, wenn Sie vor Ort sind und das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel ausspricht?
Ja. Falls Sie sich angesteckt haben sollten, werden die Kosten im Rahmen Ihrer Allianz Travel Reise-Krankenversicherung bis zu 14 Tage, nachdem die Reisewarnung ausgesprochen wurde, übernommen. Falls Sie darüber hinaus aufgrund der Erkrankung nicht transportfähig sind, werden selbstverständlich auch weiterhin die Behandlungskosten erstattet.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2/ COVID-19) erhalten Sie auf der Fraserway und FourSeasonAQId13528006" target="_blank">Website des Robert-Koch-Instituts.
In allen Fällen, in denen die Versicherung nicht eintritt, wird natürlich auch CANUSA nicht für ggf. anfallende Stornokosten aufkommen. Feste Umbuchungen des gleichen Programms auf einen späteren Zeitpunkt müssen in jedem Einzelfall geprüft werden.
Liebe Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
Mit dem Buttom "Formatierung entfernen" geht das wunderbar.
Ich habe es gleich erledigt.
Viele Grüße
Knut
Scout Womo-Abenteuer.de
Aus technischen Gründen befindet sich der Rest der Signatur auf der Rückseite dieses Beitrages.
Danke Knut, jetzt kann man es lesen
Der entscheidene Teil ist dieser hier:
Diese Aussage von Canusa widerspricht sich - wie gesagt - mit dem oben geschriebenen. Hat jemand von euch noch genauere Informationen?
Liebe Grüße
Stefan
Hier nochmal ein sehr nützlicher link des AuswärtigenAmts, der viele der hier gestellten Fragen beantwortet ( Aus- und Einreisebeschränkungen, Quarantäne im Ausland, Reisestornierungen usw. usw.)
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Liebe Grüße
Claudia