Obwohl es ja eigentlich müßig ist solche Dinge zu diskutieren, da es viele Anbieter und ebensolche viele Mietbedingungen gibt, ging ich bis dato vom normalen Hausverstand aus, wenn ich zu einem offiziellen CG fahre ist es natürlich vollkommen Wurscht wie Käse, denn wofür habe ich ein Wohnmobil.
Andererseits jedoch ist der Teufel ein Eichhörnchen, speziell was das "nachkarten" in Vertragsbedingungen angeht.
So habe ich jetzt auf diese Frage von meinem Vermieter, auf Canada bezogen, folgende, und auf mein Nachfragen Rechtsverbindliche Auskunft erhalten:
Die Nutzung von unbefestigten Straßen ist erlaubt, unabhängig von der Länge der Straße, unabhängig ob auf privatem Grund oder öffentlich, oder Lage, sofern sie eine Zufahrt zu einem offiziellen CG ist.
Somit habe ich das jetzt, zumindest für mich, in schriftlicher und verwertbarer Form.
Wobei, ist ja eigentlich normal, oder? Wenn ich aber lese dass z.B. Vermieter die Nutzung von TV oder Markise untersagen, na dann wundert mich nichts.
"aber ja nu lieber Herr Vermieter, ich habs nicht gemerkt mit dem Platten und bin halt so weiter gefahren"
Das wird den Vermieter wohl kaum jucken. Bei den letzten Verträgen bei RB Überführung habe ich jedesmal in den Mietverträgen den folgenden Passus expressis verbis gehabt
"Glas und Reifenschäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen". Ausser bei einem Verkehrsunfall.
Glas und Reifenschäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen
Das gilt nicht für jeden Vermieter. Es bleibt bei der oft gemachten Aussage: Entscheidend sind die Mietverträge/-bedingungen der Vermieter, die man vor Ort unterschreibt.
Seahawks hat recht, man könnte ja mal 10 Meilen auf der Felge fahren, die völlig zerdellt dem Vermieter präsentieren und dann auf dei Vermietbedingungen verweisen, das Gesicht von dem Vermietmitarbeiter würde ich gern sehen. Am besten bei Roadbear am Abgabetag auf sechs völlig blankgelutschten Felgen ohne Reifen auf den Hof poltern und dann sagen: "Hier ist der Schlüssel, Junge, darfst mir sechs Reifen von der Kaution abziehen, aber vergiss es die Felgen in Rechnung zu stellen"
Seahawks hat recht, man könnte ja mal 10 Meilen auf der Felge fahren, die völlig zerdellt dem Vermieter präsentieren und dann auf dei Vermietbedingungen verweisen, das Gesicht von dem Vermietmitarbeiter würde ich gern sehen. Am besten bei Roadbear am Abgabetag auf sechs völlig blankgelutschten Felgen ohne Reifen auf den Hof poltern und dann sagen: "Hier ist der Schlüssel, Junge, darfst mir sechs Reifen von der Kaution abziehen, aber vergiss es die Felgen in Rechnung zu stellen"
ich würde dann gerne deinen Gesichtsausdruck sehen, wenn dir darauf hin der Vermietmitarbeiter die Mietbedingungen vorlegt, in denen klar steht, dass du in voller Höhe bei Fahrlässigkeit und Vorsatz haftest.
Nichtgedeckte Schäden* - der Kunde ist haftbar in Höhe des Gesamtschadens:
Bei Verstoß gegen die Mietvertragsbestimmungen
Schäden verursacht durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz (z.B. Rückwärtsfahen ohne Einweiser)
Schäden verursacht durch Befolgung falscher Angaben eines Navigationssystems
Unfälle ausserhalb öffentlicher Strassen
Schäden an der Inneneinrichtung
Schäden verursacht durch Einfrieren oder Űberhitzen des
Fahrzeuges
Absichtliche und mutwillige Sachbeschädigung durch ein Reisemitglied oder Gäste.
Schäden, die während der Benutzung des Fahrzeuges für Schmuggelzwecke oder ähnlichen illegalen Vorgehen entstehen.
Schäden am Motor, die durch Nichtbeachten des zu kontrollierenden Oel- / Kühlwasserstandes entstehen.
Schäden, die durch den Verbrauch des falschen Treibstoffes entstehen.
Schäden oder Reparaturen die durch Fahrten in nicht erlaubten Gebieten entstehen.
Schäden, die unter Einfluss von Alkohol und/oder anderen Drogen entstehen.
Schäden oder Verletzungen, bei denen das Fahrzeug mehr Personen geladen hat, als gesetzlich erlaubt.
Schäden, die entstehen, wenn das Fahrzeug von Personen geführt wird, die nicht im Mietvertrag eingetragen sind oder die Altersbeschränkungen lt. Mietvertrag verletzen.
das Gesicht von dem Vermietmitarbeiter würde ich gern sehen
Und ich würde gerne dann das Gesicht von ag.30 sehen, wenn
darfst mir sechs Reifen von der Kaution abziehen
der Vermieter den Schaden in voller Höhe berechnet und die hier beim Reisevermittler geschlossene Zusatzversicherung die Zahlung verweigert. Und das alles wofür? Um wem was zu beweisen??
Ich versteh nicht, wie man bei einem so wichtigen Thema (Versicherung, Haftung) so viel Quatsch schreiben kann. Gibt es für solche Dinge wie "Felge ist kein Reifen" eigentlich nicht die Quasselecke?
Wenn ich aber lese dass z.B. Vermieter die Nutzung von TV oder Markise untersagen
Interessante Info. Aber welcher Vermieter macht das bzw. wo hast Du das gelesen?
Markisen kann ich auch verstehen. Die sind nämlich grundsätzlich nicht versichert und auch nur ein kleiner Schaden führt zu einem teuren Komplettaustausch. Vielleicht will man dem Mieter da eine böse Überraschung bei der Rückgabe ersparen.
Gestern habe ich eine Mail aus Los Angeles erhalten, mit der Frage ob es uns mit der folgenden Beratung eigentlich ernst sei. Dabei wurde auf diesen Thred verwiesen. Da ich mich mit dem Tagesgeschäft wenig befasse, habe ich das gar nicht gesehen. Beim lesen hat mich beinahe der Schlag getroffen. So wie ich die folgenden Beiträge interpretiert habe, musste ich fast annehmen, dass dem tatsächlich so ist. Erst jetzt sind kritische Bemerkungen dazu gekommen - vielen Dank. Trotzdem kann es nicht dabei bleiben.
Um nicht selber angreifbar zu sein, hatte ich mich gegen deutlichere Worte entschieden. Und wie Du sagst: Don't feed the troll. Was mir tatsächlich aber sehr schwer fällt.
Obwohl es ja eigentlich müßig ist solche Dinge zu diskutieren, da es viele Anbieter und ebensolche viele Mietbedingungen gibt, ging ich bis dato vom normalen Hausverstand aus, wenn ich zu einem offiziellen CG fahre ist es natürlich vollkommen Wurscht wie Käse, denn wofür habe ich ein Wohnmobil.
Andererseits jedoch ist der Teufel ein Eichhörnchen, speziell was das "nachkarten" in Vertragsbedingungen angeht.
So habe ich jetzt auf diese Frage von meinem Vermieter, auf Canada bezogen, folgende, und auf mein Nachfragen Rechtsverbindliche Auskunft erhalten:
Somit habe ich das jetzt, zumindest für mich, in schriftlicher und verwertbarer Form.
Wobei, ist ja eigentlich normal, oder? Wenn ich aber lese dass z.B. Vermieter die Nutzung von TV oder Markise untersagen, na dann wundert mich nichts.
Grüße von Bernd
Das wird den Vermieter wohl kaum jucken. Bei den letzten Verträgen bei RB Überführung habe ich jedesmal in den Mietverträgen den folgenden Passus expressis verbis gehabt
"Glas und Reifenschäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen". Ausser bei einem Verkehrsunfall.
Gruß
Peter
Hallo Peter, im Grundgedanken gebe ich dir recht, aber so spitzfindig wie ich nun mal bin..................
Seit wann ist eine Felge ein Reifen?
Spitzfindige Grüße von Bernd
Hallo Peter,
Das gilt nicht für jeden Vermieter. Es bleibt bei der oft gemachten Aussage: Entscheidend sind die Mietverträge/-bedingungen der Vermieter, die man vor Ort unterschreibt.
Seahawks hat recht, man könnte ja mal 10 Meilen auf der Felge fahren, die völlig zerdellt dem Vermieter präsentieren und dann auf dei Vermietbedingungen verweisen, das Gesicht von dem Vermietmitarbeiter würde ich gern sehen. Am besten bei Roadbear am Abgabetag auf sechs völlig blankgelutschten Felgen ohne Reifen auf den Hof poltern und dann sagen: "Hier ist der Schlüssel, Junge, darfst mir sechs Reifen von der Kaution abziehen, aber vergiss es die Felgen in Rechnung zu stellen"
Have a nice day,
Andre
Hallo Andre,
ich würde dann gerne deinen Gesichtsausdruck sehen, wenn dir darauf hin der Vermietmitarbeiter die Mietbedingungen vorlegt, in denen klar steht, dass du in voller Höhe bei Fahrlässigkeit und Vorsatz haftest
.
Liebe Grüße
Elli
Scout Womo-Abenteuer.de
Hallo Elli,
genau so ist es.
Und ich würde gerne dann das Gesicht von ag.30 sehen, wenn
der Vermieter den Schaden in voller Höhe berechnet und die hier beim Reisevermittler geschlossene Zusatzversicherung die Zahlung verweigert. Und das alles wofür? Um wem was zu beweisen??
Ich versteh nicht, wie man bei einem so wichtigen Thema (Versicherung, Haftung) so viel Quatsch schreiben kann. Gibt es für solche Dinge wie "Felge ist kein Reifen" eigentlich nicht die Quasselecke?
Hallo Bernd,
Interessante Info. Aber welcher Vermieter macht das bzw. wo hast Du das gelesen?
Markisen kann ich auch verstehen. Die sind nämlich grundsätzlich nicht versichert und auch nur ein kleiner Schaden führt zu einem teuren Komplettaustausch. Vielleicht will man dem Mieter da eine böse Überraschung bei der Rückgabe ersparen.
Aber TV?
Hallo zusammen
Gestern habe ich eine Mail aus Los Angeles erhalten, mit der Frage ob es uns mit der folgenden Beratung eigentlich ernst sei. Dabei wurde auf diesen Thred verwiesen. Da ich mich mit dem Tagesgeschäft wenig befasse, habe ich das gar nicht gesehen. Beim lesen hat mich beinahe der Schlag getroffen. So wie ich die folgenden Beiträge interpretiert habe, musste ich fast annehmen, dass dem tatsächlich so ist. Erst jetzt sind kritische Bemerkungen dazu gekommen - vielen Dank. Trotzdem kann es nicht dabei bleiben.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Hallo Fredy,
danke für Dein klares Statement
Um nicht selber angreifbar zu sein, hatte ich mich gegen deutlichere Worte entschieden. Und wie Du sagst: Don't feed the troll. Was mir tatsächlich aber sehr schwer fällt.