ich habe jetzt die Antwort der DRV-Bund: "Wenden Sie sich an ihre Krankenkasse". Das hilft mir nicht weiter (s.o.). Für Rentner scheint es schwierig zu bleiben, zumindest kenne ich noch keine Lösung.
Auch ich habe mit der RV gesprochen und die gleiche Aussage wie Jan bekommen. Zusätzlich habe ich noch mit weiteren Krankenversicherungen telefoniert. Die Aussagen sind immer ähnlich.
Eigentlich handelt es sich nicht um einen Versicherungsbeitrag den wir als Rentner leisten sondern um eine Sozialabgabe, die zu zahlen ist, wenn in D ein Einkommen erzielt wird. Dafür bekommt man dann Versiherungsschutz. Erst wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt kann man dieser Abgabe entkommen. Für Langzeitreisen gibt es keine Möglichkeit (es sei denn man ist privatversichert, dann sieht es wieder anders aus).
danke für deinen Beitrag. Die wenigsten werden wohl einen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten oder sich durch möglich Urteile diesbezüglich fuxen.
Auch mit meiner Rechtsschutzversicherung hatte ich gesprochen, bzw. mich beraten lassen. Auch von dort eine gleichlautende Antwort.
Mann muss sich davon frei machen, dass es sich um einen Versicherungsbeitrag handelt. Es ist eine Sozialabgabe die Versicherungsschutz bietet. Beiträge sind zu zahlen wie Steuern.
Noch eine andere Frage: Lohnt es sich Fahrräder mit auf die USA Rundreise zu nehmen? Normale Tourenräder, keine Mountainbikes. Wir werden ein paar Städte besuchen, aber vorwiegend in den Naturparks sein.
Hallo zusammen,
ich habe jetzt die Antwort der DRV-Bund: "Wenden Sie sich an ihre Krankenkasse". Das hilft mir nicht weiter (s.o.). Für Rentner scheint es schwierig zu bleiben, zumindest kenne ich noch keine Lösung.
Viele Grüße aus dem „echten Norden“ 🤓😉
Jan
Hallo,
Auch ich habe mit der RV gesprochen und die gleiche Aussage wie Jan bekommen. Zusätzlich habe ich noch mit weiteren Krankenversicherungen telefoniert. Die Aussagen sind immer ähnlich.
Eigentlich handelt es sich nicht um einen Versicherungsbeitrag den wir als Rentner leisten sondern um eine Sozialabgabe, die zu zahlen ist, wenn in D ein Einkommen erzielt wird. Dafür bekommt man dann Versiherungsschutz. Erst wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt kann man dieser Abgabe entkommen. Für Langzeitreisen gibt es keine Möglichkeit (es sei denn man ist privatversichert, dann sieht es wieder anders aus).
Gruss Jürgen
Hallo Jürgen,
danke für deinen Beitrag. Die wenigsten werden wohl einen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten oder sich durch möglich Urteile diesbezüglich fuxen.
Soviel dann zu Theorie und Praxis.
Liebe Grüße,
Beate
Unser Reiseblog 5Jahreszeiten
Hallo,
Auch mit meiner Rechtsschutzversicherung hatte ich gesprochen, bzw. mich beraten lassen. Auch von dort eine gleichlautende Antwort.
Mann muss sich davon frei machen, dass es sich um einen Versicherungsbeitrag handelt. Es ist eine Sozialabgabe die Versicherungsschutz bietet. Beiträge sind zu zahlen wie Steuern.
Noch eine andere Frage: Lohnt es sich Fahrräder mit auf die USA Rundreise zu nehmen? Normale Tourenräder, keine Mountainbikes. Wir werden ein paar Städte besuchen, aber vorwiegend in den Naturparks sein.
Gruss Jürgen
HI Jürgen,
ich bitte drum, beim Thema zu bleiben.
Empfohlene Lösung: entweder mit der Suche sich nach früheren Diskussionen umsehen (es gibt einige !) -- oder einen neuen Thread aufmachen
Danke für dein Verständnis
Bernhard
Bernhard
Scout Womo-Abenteuer.de
Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn wir nicht aufstehen (G.C. Lichtenberg)