Es ist wirklich nicht einfach. Vor allem weil es x-Uebersetzungen gibt. Verbindlich ist jedoch vor allem die englische Version. Hier steht unter anderem :
Damage NOT covered by Insurance
Negligent Damage. Customer assumes unlimited responsibility for Negligent Damage. "Negligent Damage" refers to accidents caused as a result of Driver's negligence and includes but is not limited to:
Personal injury, personal items and property
Accidents occurring off public roads or caused during travel through restricted areas, following incorrect GPS guidance, traveling into non-authorized areas including but not limited to the country of Mexico, the inner cities of New York, Montreal and Quebec (CAN).
Damages where the renter is charged by the local authorities for being careless.
Damages to the interior of the vehicle.
Carrying more passengers than having seat belts available.
Deliberate or willful damages caused by the renter or their guests.
Damages where the customer is showing gross negligence or willfulness in failing to abide by the local laws and rules or disregarding common sense resulting in damage to the vehicle or third-party vehicle or property
Damage caused by freezing of the vehicle's systems (it is not permitted to fill water- and/or waste tanks when temperatures are below freezing - please see Winterization) or overheating of vehicle or systems
Damages and injuries caused by neglecting proper operating procedures, e.g. incorrect fuel type or quality, ignoring oil or coolant levels, air pressure, etc., by overloading the vehicle and/or exceeding the allowed towing capacity (towing limit including proper equipment: 1,500 lbs. - enclosed trailers, boats or vehicles are not allowed.
Driving under the influence of alcohol, drugs or other controlled substances.
Damages caused to the vehicle by abuse or misuse for illegal activities
Operation of the vehicle by anyone not meeting the age requirements, not listed on the rental agreement or not having a valid, original driver's license
Driving the vehicle without a rental agreement, in breach or violation of the rental agreement
Beachte die fett gedruckten Sätze. Also wenn der Mieter durch die Polizei gebüsst wurde weil er sein Fahrzeug nicht beherrscht hat, wird grobfahrlässigkeit angenommen. Zusätzlich wenn der Unfall auch ohne Busse - mit gesundem Menschenverstand nicht hätte passieren dürfen. Oben steht zwar schon einfach "Negligent Damage" wird jedoch unten präzisiert. Nicht unbedingt ganz klar aber immerhin.
ich habe fast täglich mit solchen Fällen zu tuen.Zum Glück verzichten hier in Deutschland die großen Versichererer selbst auf den Einwand der groben Fahrläsdigkeit. Und wenn hier in den Bedingungen zum Teil nur von Fahrlässigkeit die Rede ist,läuten bei mir die Alarmglocken.
sowie Canusa als auch CU-Camper schreiben Fredy das die von ihnen vermittelten RVs in den USA haftpflichtversichert sind. Das ist ja nun nicht der Fall.
In den USA werde ich natürlich erst einmal zur Kasse gebeten, aber egal was ich in den USA unterschreibe, da würde mich schon interessieren wie ein deutsches Gericht so einen Fall beurteilt.
Denn von Tobias Frenzel (Granerfamily) weiß ich, das eine USA-Haftpflichtversicherung z.B. einenen selbstverschuldeten Auffahrunfall problemlos reguliert.
Edit: Ich meinte oben natürlich die Kasko- und nicht die Haftpflichtversicherung.
herzlichen Dank lieber Fredy für Deine verdienstvollen Bemühungen. Deine Ausführungen zu Vollkasko und Haftungsbeschränkung kann ich nur unterstreichen. Wie bereits angemerkt bin ich Jurist und beruflich mit Verkehrsunfällen befasst. Wichtig ist ein Haftungsausschluss für Fahrlässigkeit, den es offenbar zur Zeit nicht gibt. Die von einigen angestellten Spekulationen zur Abgrenzung von einfacher zu grober Fahrlässigkeit sind eher nicht zielführend. Wenn man keine Versicherung über eine Kreditkarte hat, fährt man auf eigenes Risiko, unbeschränkt. Ein Totalschaden und eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem amerikanischen Eigentümer kann durchaus Kosten von weit mehr als 100.000 $ verursachen. Hoffentlich gelingt es eine Änderung zu erreichen, damit wir alle unbesorgt Wohnmobile nutzen können.
ich möchte mich für die vielen Beiträge und Informationen ganz herzlich bedanken. Ich hatte nur auf die wahrscheinlich eher seltenen, aber tatsächlich vorkommenden Risiken hinweisen und auf keinen Fall das Fahren mit dem Wohnmobil schlechtreden wollen. Ich möchte unsere Reisen durch Kanada nicht vermissen.
Ich wünsche allen weiterhin viel Freude beim Reisen mit dem Wohnmobil und sage nochmal vielen Dank.
inzwischen habe ich die Problembeschreibung an einige Redaktionen geschickt. Mal sehen, ob sie das Thema aufgreifen und wie sich die Vermittler und die Vermieter äußern. Deren Geschäft dürfte schwieriger werden, wenn allgemein bekannt ist, dass man in den USA mit einem Wohnmobil auf eigenes Risiko unterwegs ist.
Die Festlegung des Fahrlässigkeitsgrades bedarf stets einer Abwägung der Gesamtumstände. In den USA wird die Sichtweise der dortigen Rechtsprechung entscheidend sein. Deshalb machen Spekulationen über kleine ausgedachte Fälle keinen Sinn.
Sehr gespannt bin ich auf die weiteren Recherche-Ergebnisse von Fredy.
Ich habe nun auch die Stellungnahme von Road Bear erhalten. In meinen Augen ist die ehrlich geschrieben und fair
Guten Tag Fredy,
Danke für die Möglichkeit Stellung zu nehmen.
In den Road Bear RV Raten ist eine sogenannte «Secondary Comprehensive and Collision Coverage» sowie die «Public Liability Insurance» gemäss den rechtlichen Limiten eingeschlossen. Bei der Fahrzeugübernahme werden dem Kunden die Versicherungsbedingungen mit Beispielen vorgelegt und der Kunde unterschreibt, dass er diese gesehen hat. Im Anhang der Auszug aus den Dokumenten.
Es ist korrekt, dass Fahrlässigkeit eine Auslegungssache sein kann. Wir setzen hier enge Grenzen und beurteilen, ob eine Gesetzesverletzung stattgefunden hat, der Wille das Fahrzeug bewusst zu beschädigen bestand, die Behörden einen Schadensfall als «careless» einstufen oder wenn der Kunde einen Schaden hätte verhindern können (also «Grobfahrlässigkeit» im Spiel ist). Beispiele hierzu sind Fahren unter Alkoholeinfluss, Offroading, Einfahrt in ein Parkhaus mit Hinweis auf Höhenbeschränkung UND einem Schlagbaum zur Anzeige von dieser Höhenbeschränkung, Weiterfahrt nach erster Beschädigung, die zu grösseren Schäden am Fahrzeug führt (zum Beispiel bei der Tankstellenausfahrt nicht stehen bleiben nachdem der erste Schaden entstand), Rückwärtsfahrt ohne Hilfe einer zweiten Person, Weiterfahrt obwohl bereits bewusst war, dass dies zum Fahrzeugschaden führen wird (zum Beispiel missachten von Pfosten zur Strassenbegrenzung, die dann zu Schäden am ganzen Fahrzeug und nicht nur im Frontbereich führen), etc.
Solche Fälle kommen zum Glück sehr selten vor. Wir diskutierten gerade vor ein paar Wochen, ob wir einen Ausschluss vom Selbstbehalt oder der Grobfahrlässigkeit anbieten wollen. Dem sind einerseits enge Grenzen gesetzt und andererseits macht es finanziell keinen Sinn, so dass wir dies nicht anbieten. Hinzu kommt, dass wir einen erhöhten Anstieg von Unfällen bei Kunden sehen, die vom Reisebüro eine «0-Selbstbehalt»-Versicherung haben. Dies lässt vermuten, dass Kunden, die im Schadensfall keine Verpflichtungen haben eher risikofreudiger sind. Und dies wollen wir nicht unterstützen.
Wir hoffen, dass wir mit diesen Details einen Beitrag betreffend Versicherungsdeckung bei Road Bear RV leisten konnten.
Mit herzlichen Grüssen,
@Groovy
Alle mir bekannten WoMo-Vermieter bieten eine Haftpflichtversicherung. Hier ging es um die Kasko. Bei der Haftpflicht zahlt immer zuerst die Versicherung und dann wird der Fall geprüft.
Eine Anmerkung zu den Kasko bzw. Haftpflichtversicherungen - wobei ich nur die Schweizer-Verhältnisse kenne. Auch in der Schweiz werden bei Kaskoschäden aber auch bei der Haftpflichtversicherung Kunden in Regress genommen wenn grobfahrlässigkeit vorliegt. Dieses Risiko kann man allerdings in der Schweiz verhältnismässig günstig ausschliessen (im Gegensatz zu den USA) und ich habe das selbstverständlich bei mir gemacht. Aber es ist nicht selbstverständlich. Ich empfehle jedem Fori seine Versicherungspolice zu kontrollieren.
In den USA könnte man das, wie auch Road Bear in ihrem Schreiben ausführt wohl machen. Allerdings wäre das soweit ich weiss exorbitant teuer. Ich bezweifle, dass viele Foris ein Risiko für 25-30$ oder mehr pro Tag ausschliessen wollen, das doch sehr selten vorkommt.
Grundsätzlich sollte man sich bewusst sein, dass man im Urlaub aber auch zu Hause mit einem gewissen Risiko fährt und sich dementsprechend verhalten. Man verstehe mich recht, ich verstehe durchaus, dass so etwas wie mit Hanne passieren kann. Man übernimmt ein 7,5 Tonnen RV, ist von den vielen Erklärungen schon überfordert, leidet unter Jetlag und sollte in einer Millionenstadt noch der Ersteinkauf erledigen. Hinten weint ein Kind, PKW's überholen rechts was man sich nicht gewohnt ist - und schon überfährt man ein Stopsignal, verpasst eine Einfahrt und reagiert falsch. Aber all das gilt als grobfahrlässig. Wir raten hier immer wieder : nehmt euch Zeit, beginnt nicht mit einem Stresstag, lest die Bedingungen genau durch bevor ihr unterschreibt, fragt nach.
Für mich äusserst wichtig ist die Haftpflichtversicherung und da habe ich noch von keinen Problemen gehört. Bei der Kasko schrieben Canusa und Road Bear, dass die Fälle sehr selten sind - aber sie kommen vor. Ich habe das eigentlich gewusst, aber ebenso, dass das eigentlich niemand wissen will.
nochmals Danke. Was mich trotzdem unheimlich wurmt, ist das die Vermittler stets von Kaskoversicherungen bzw Vollkaskoversicherung schreiben. Wenn ich das lese und auch dafür einen Vermittler Auftrag unterschreibe, gehe ich von ( zumindest) ähnlichen Regelungen wie im europäischen PKW Versicherungsbereich aus. Das man bei grober Fahrlässigkeit auch in Europa in Regress genommen werden kann ist mir bei Abschluss jedes Mietwagen bekannt.
Ein Fall wie bei Hanne wäre m.E. zu 99,99% Sicherheit über eine europäische Vollkaskoversicherung gedeckt.
Ich würde mir wünschen, dass die Vermittler genauer auf die tatsächlichen Bedingungen bei Abschluss in den USA hinweisen oder gegen Aufpreis eine Vollkaskoversicherung nach europäischen Bedingungen anbieten.
RoadBear beschreibt in seiner Antwort genau ein Schadensszenario, was wir bereits hatten:
Beim Losfahren an der Tankstelle hinten rechts beim Schwenk einen Betonpoller touchiert. Folge waren ein paar Kratzer und ein beschädigte Begrenzungslicht. Nach Anruf beim Vermieter sind wir zur nächsten Polizei gefahren, da wurde der Unfall wie in der Post am Schalter aufgenommen und wir haben einen Report bekommen. Der Schaden wurde nicht mal in Augenschein genommen. Beim Vermieter wurde das abgegeben, es wurde die Schadenhöhe von der Kaution einbehalten und die identische Höhe gab es dann in Deutschland wieder.
Klassischer Kaskoschaden, der problemlos abgerechnet wurde.
Wenn ich hier in Deutschland z. B. betrunken einen Unfall verursache, wird die Haftpflicht sämtliche Fremdschäden begleichen. Die Kasko wird sich infolge Trunkenheit oder anderer Aussvhlussklauseln aber der Zahlung der eigenen Schäden verweigern.
Ich sehe ehrlich gesagt keinen großen Unterschied, außer dass diese Fahrlässigkeitsgeschichte etwas 'schwammig' ist.
Hallo Carsten
Es ist wirklich nicht einfach. Vor allem weil es x-Uebersetzungen gibt. Verbindlich ist jedoch vor allem die englische Version. Hier steht unter anderem :
Damage NOT covered by Insurance
Negligent Damage. Customer assumes unlimited responsibility for Negligent Damage. "Negligent Damage" refers to accidents caused as a result of Driver's negligence and includes but is not limited to:
Beachte die fett gedruckten Sätze. Also wenn der Mieter durch die Polizei gebüsst wurde weil er sein Fahrzeug nicht beherrscht hat, wird grobfahrlässigkeit angenommen. Zusätzlich wenn der Unfall auch ohne Busse - mit gesundem Menschenverstand nicht hätte passieren dürfen. Oben steht zwar schon einfach "Negligent Damage" wird jedoch unten präzisiert. Nicht unbedingt ganz klar aber immerhin.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Hallo Fredy,
ich habe fast täglich mit solchen Fällen zu tuen.Zum Glück verzichten hier in Deutschland die großen Versichererer selbst auf den Einwand der groben Fahrläsdigkeit. Und wenn hier in den Bedingungen zum Teil nur von Fahrlässigkeit die Rede ist,läuten bei mir die Alarmglocken.
Moin,
sowie Canusa als auch CU-Camper schreiben Fredy das die von ihnen vermittelten RVs in den USA haftpflichtversichert sind. Das ist ja nun nicht der Fall.
In den USA werde ich natürlich erst einmal zur Kasse gebeten, aber egal was ich in den USA unterschreibe, da würde mich schon interessieren wie ein deutsches Gericht so einen Fall beurteilt.
Denn von Tobias Frenzel (Granerfamily) weiß ich, das eine USA-Haftpflichtversicherung z.B. einenen selbstverschuldeten Auffahrunfall problemlos reguliert.
Edit: Ich meinte oben natürlich die Kasko- und nicht die Haftpflichtversicherung.
Gruss Volker
Guten Morgen,
herzlichen Dank lieber Fredy für Deine verdienstvollen Bemühungen. Deine Ausführungen zu Vollkasko und Haftungsbeschränkung kann ich nur unterstreichen. Wie bereits angemerkt bin ich Jurist und beruflich mit Verkehrsunfällen befasst. Wichtig ist ein Haftungsausschluss für Fahrlässigkeit, den es offenbar zur Zeit nicht gibt. Die von einigen angestellten Spekulationen zur Abgrenzung von einfacher zu grober Fahrlässigkeit sind eher nicht zielführend. Wenn man keine Versicherung über eine Kreditkarte hat, fährt man auf eigenes Risiko, unbeschränkt. Ein Totalschaden und eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem amerikanischen Eigentümer kann durchaus Kosten von weit mehr als 100.000 $ verursachen. Hoffentlich gelingt es eine Änderung zu erreichen, damit wir alle unbesorgt Wohnmobile nutzen können.
Viele Grüße , Klaus
Hallo Klaus
Kannst du das genauer erklären? Für mich wäre beispielsweise das Scenario in Post #61 Punkt 3 höchstens fahrlässig und nicht grob fahrlässig.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014
Hallo,
ich möchte mich für die vielen Beiträge und Informationen ganz herzlich bedanken. Ich hatte nur auf die wahrscheinlich eher seltenen, aber tatsächlich vorkommenden Risiken hinweisen und auf keinen Fall das Fahren mit dem Wohnmobil schlechtreden wollen. Ich möchte unsere Reisen durch Kanada nicht vermissen.
Ich wünsche allen weiterhin viel Freude beim Reisen mit dem Wohnmobil und sage nochmal vielen Dank.
Einen schönen Vatertag
und Grüße aus dem Westerwald
Hanne
Hallo,
inzwischen habe ich die Problembeschreibung an einige Redaktionen geschickt. Mal sehen, ob sie das Thema aufgreifen und wie sich die Vermittler und die Vermieter äußern. Deren Geschäft dürfte schwieriger werden, wenn allgemein bekannt ist, dass man in den USA mit einem Wohnmobil auf eigenes Risiko unterwegs ist.
Die Festlegung des Fahrlässigkeitsgrades bedarf stets einer Abwägung der Gesamtumstände. In den USA wird die Sichtweise der dortigen Rechtsprechung entscheidend sein. Deshalb machen Spekulationen über kleine ausgedachte Fälle keinen Sinn.
Sehr gespannt bin ich auf die weiteren Recherche-Ergebnisse von Fredy.
Viele Grüße, Klaus
Hallo zusammen
Ich habe nun auch die Stellungnahme von Road Bear erhalten. In meinen Augen ist die ehrlich geschrieben und fair
@Groovy
Alle mir bekannten WoMo-Vermieter bieten eine Haftpflichtversicherung. Hier ging es um die Kasko. Bei der Haftpflicht zahlt immer zuerst die Versicherung und dann wird der Fall geprüft.
Eine Anmerkung zu den Kasko bzw. Haftpflichtversicherungen - wobei ich nur die Schweizer-Verhältnisse kenne. Auch in der Schweiz werden bei Kaskoschäden aber auch bei der Haftpflichtversicherung Kunden in Regress genommen wenn grobfahrlässigkeit vorliegt. Dieses Risiko kann man allerdings in der Schweiz verhältnismässig günstig ausschliessen (im Gegensatz zu den USA) und ich habe das selbstverständlich bei mir gemacht. Aber es ist nicht selbstverständlich. Ich empfehle jedem Fori seine Versicherungspolice zu kontrollieren.
https://www.bonus.ch/Autoversicherung/Grobfahrlaessigkeit-Autoversicheru...
In den USA könnte man das, wie auch Road Bear in ihrem Schreiben ausführt wohl machen. Allerdings wäre das soweit ich weiss exorbitant teuer. Ich bezweifle, dass viele Foris ein Risiko für 25-30$ oder mehr pro Tag ausschliessen wollen, das doch sehr selten vorkommt.
Grundsätzlich sollte man sich bewusst sein, dass man im Urlaub aber auch zu Hause mit einem gewissen Risiko fährt und sich dementsprechend verhalten. Man verstehe mich recht, ich verstehe durchaus, dass so etwas wie mit Hanne passieren kann. Man übernimmt ein 7,5 Tonnen RV, ist von den vielen Erklärungen schon überfordert, leidet unter Jetlag und sollte in einer Millionenstadt noch der Ersteinkauf erledigen. Hinten weint ein Kind, PKW's überholen rechts was man sich nicht gewohnt ist - und schon überfährt man ein Stopsignal, verpasst eine Einfahrt und reagiert falsch. Aber all das gilt als grobfahrlässig. Wir raten hier immer wieder : nehmt euch Zeit, beginnt nicht mit einem Stresstag, lest die Bedingungen genau durch bevor ihr unterschreibt, fragt nach.
Für mich äusserst wichtig ist die Haftpflichtversicherung und da habe ich noch von keinen Problemen gehört. Bei der Kasko schrieben Canusa und Road Bear, dass die Fälle sehr selten sind - aber sie kommen vor. Ich habe das eigentlich gewusst, aber ebenso, dass das eigentlich niemand wissen will.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Hallo Fredy
nochmals Danke. Was mich trotzdem unheimlich wurmt, ist das die Vermittler stets von Kaskoversicherungen bzw Vollkaskoversicherung schreiben. Wenn ich das lese und auch dafür einen Vermittler Auftrag unterschreibe, gehe ich von ( zumindest) ähnlichen Regelungen wie im europäischen PKW Versicherungsbereich aus. Das man bei grober Fahrlässigkeit auch in Europa in Regress genommen werden kann ist mir bei Abschluss jedes Mietwagen bekannt.
Ein Fall wie bei Hanne wäre m.E. zu 99,99% Sicherheit über eine europäische Vollkaskoversicherung gedeckt.
Ich würde mir wünschen, dass die Vermittler genauer auf die tatsächlichen Bedingungen bei Abschluss in den USA hinweisen oder gegen Aufpreis eine Vollkaskoversicherung nach europäischen Bedingungen anbieten.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014
Hallo
RoadBear beschreibt in seiner Antwort genau ein Schadensszenario, was wir bereits hatten:
Beim Losfahren an der Tankstelle hinten rechts beim Schwenk einen Betonpoller touchiert. Folge waren ein paar Kratzer und ein beschädigte Begrenzungslicht. Nach Anruf beim Vermieter sind wir zur nächsten Polizei gefahren, da wurde der Unfall wie in der Post am Schalter aufgenommen und wir haben einen Report bekommen. Der Schaden wurde nicht mal in Augenschein genommen. Beim Vermieter wurde das abgegeben, es wurde die Schadenhöhe von der Kaution einbehalten und die identische Höhe gab es dann in Deutschland wieder.
Klassischer Kaskoschaden, der problemlos abgerechnet wurde.
Wenn ich hier in Deutschland z. B. betrunken einen Unfall verursache, wird die Haftpflicht sämtliche Fremdschäden begleichen. Die Kasko wird sich infolge Trunkenheit oder anderer Aussvhlussklauseln aber der Zahlung der eigenen Schäden verweigern.
Ich sehe ehrlich gesagt keinen großen Unterschied, außer dass diese Fahrlässigkeitsgeschichte etwas 'schwammig' ist.
Sebastian