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Artikel in der aktuellen Zeitschrift ADAC-Motorwelt: "auch in den USA nur maximal 3,5 Tonnen mit dt. Klasse-B-Führerschein"

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Jindra
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Beigetreten: 25.03.2011 - 10:55
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Hallo Manuel!

Bei mir im Führerschein steht alles als genehmigt, außer C, D1, D, CE, D1E und DE.

Alles andere, was Räder hat darf ich fahren und bin auch gefahren.

 

Viele Grüße, Jindra

 

Es gibt für uns noch viele Fragen, wir haben die Welt nicht überall gesehen!

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Manue
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Beigetreten: 25.10.2017 - 10:44
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RE: Artikel in der aktuellen Zeitschrift ADAC-Motorwelt: "auch i

Hallo Jindra,

genau, C1 (<7,5t) darfst du fahren. Bei Führerscheinen, die vor 2000 gemacht wurden (Klasse 3), war die Erlaubnis zum Fahren bis 7,5t dabei. Ab 2000 wurde es dann aufgeteilt in B (PKW bis 3,5t) und C1 bis 7,5t. 

Grüße, Manuel

Manue
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Beigetreten: 25.10.2017 - 10:44
Beiträge: 80
RE: Artikel in der aktuellen Zeitschrift ADAC-Motorwelt: "auch i

Noch ein Hinweis bzgl. Führerschein. Das habe ich bei TUI gefunden.

In den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Südafrika dürfen derzeit alle Wohnmobile unserer TUI CAMPER-Partner mit einem Führerschein der Klassen B oder 3 gefahren werden. Dies haben unsere Partner und die beteiligten Versicherer ausdrücklich bestätigt!

Vor allem der letzte Satz ist interessant!

BeateR
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Beigetreten: 26.03.2016 - 21:12
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RE: Artikel in der aktuellen Zeitschrift ADAC-Motorwelt: "auch i

Das ist doch genau DAS, was ich sage. Die Amerikaner werden sich bestimmt nicht von den Europäern Vorschriften machen lassen, was man mit welchem Führerschein fahren darf. Im Amerika gilt das amerikanische Recht und nicht das europäische/deutsche.

 

 

Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
Beiträge: 8041
RE: Artikel in der aktuellen Zeitschrift ADAC-Motorwelt: "auch i

Natürlich Beate,

aber angenommen ich verursache in den USA einen größeren Schaden.Dann sind doch all meine Versicherungen, so ich denn überhaupt eine habe, in Deutschland.

Und was die denn sagen wen ich ohne ausreichenden Führerschein gefahren bin wird wohl nicht zufriedenstellend ausfallen.

Was der amerikanische Vermieter oder Polizist zu meinem Führerschein sagt ist dafür doch nicht von Interesse und wie ein amerikanisches Gericht entscheidet möchte ich niemals erfahren.

 

Gruss Volker

 

 

BeateR
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Beigetreten: 26.03.2016 - 21:12
Beiträge: 5719
RE: Artikel in der aktuellen Zeitschrift ADAC-Motorwelt: "auch i

Hallo Groovy,

vielleicht liegt da wirklich ein Haken, ich weiss es nicht. Aber es ist doch eigentlich weltweit so, dass immer die Bedingungen in dem Land gelten, in dem ein Unfall passiert. Da kann die deutsche Versicherung auch nichts dran ändern. Diese deutsche Versicherung kann ja nicht die gesetzlichen Bedingungen in den USA beeinflussen.

Aber ich warte gerne mal ab, was sie da offiziell rausstellt.