auch ein Akku in Form einer AAA-Batterie ist letztlich ein Akku. Ist es ein Lithiumakku, unterliegt er den gleichen Restriktionen. Die Form ist letztlich unerheblich.
das mit dem Telefonieren mit der Airline ist so eine sache. Das ganze Thema ist ziemlich komplex - die IATA Dokumente dazu haben >20 Seiten (in bestem Bürokraten-Englisch). Die Airlines vereinfachen das auf ihrer Website zwar, aber wenn man bei dem was man an Lithium basierten Akkus dabei von Joe Average abweicht würde ich empfehlen sich damit selbst auseinander zu setzen.
Im zweifelsfall die Richtlinen der Airline ausdrucken und mitnehmen. Dabei nicht irgendwelche links von Google oder aus irgendwelchen Foren (einschliesslich unserem hier folgen. Große Firmen haben manchmal die schlechte angewohnheit Dokumente auf dem Webserver nicht zu löschen wenn sie nicht mehr gültig sind oder ersetzt gehören.
Wenn man dem Link von Bernhard (als Edit zu meinem Beitrag oben) folgt sagt das Dokument in der Tat sehr allgemein: "Pro Person sind nur zwei Lithiumionen-Zellen oder -Akkus erlaubt, einschließlich Ersatzakkus."
Geht man aber auf http://www.lufthansa.com hangelt sich zu den Gepäckrichtlinen kommt man aktuell (Stand 2016-11-30 21:21 CET) hier raus. Dort gibt es die Begrenzung auf 2 Batterien dann nur noch für "Rollstühle und andere Mobilitätshilfen verwendete auslaufsichere Lithium-Ionen-Batterien" (dazu zählen dann auch Hoverboards, Mini-Segways, Airwheels, Solowheels, Gepäckscooter, Elektrofahrräder mit Lithium- Batterien).
Für "Tragbare elektronische Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen- Zellen bzw. -Batterien enthalten, z. B. Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Camcorder, usw., wenn diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind" wird bis 100 Wh keine Begrenzung genannt und nur für 100-160 Wh nennt man ein Limit von 2 pro Person.
Als Vergleich: Die meisten Laptops haben weniger als 100 Wh, nur weniger "Powerbanks" knacken die 100 Wh Grenze und die typischen Kamera Akkus (meist so 5-15 Wh) oder Tablets und Smart Phones sind üblicherweise weit unter den 100 Wh.
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt oder Sicherheitsexperte für die Luftfahrt sondern nur jemand der technisch interessiert ist und mit mehr Lithium-Ionen oder Lithium Polymeer Akkus reist als der Durchschnitt. Will sagen: Ich gebe meine Erfahrungen weiter. Jeder muss sich selbst bei seiner Airline informieren was erlaubt ist und wissen wieviel Kapazität die eigenen Akkus so haben.
Danke Elli und Danke Torsten immerhin bin ich jetzt etwas schlauer, schau dann mal auf BA und AA was die so schreiben! Denn die werden es nächstes mal sein mit denen wir fliegen.
Yeeehaawww
Babsy
Das Leben ist wie ein Buch, wer nicht reist, liest nur ein wenig davon!
da sich in den letzten 12 Monaten ein paar Dinge geändert haben und in anderen Threads off-topic mehrfach das Thema aufkam hier kurz ein Update.
Wie schon in Beitrag #13 erwähnt sind mündliche Auskünfte vom Airline-Personal oft nur wenig hilfreich. Die Mitarbeiter, vor allem am Schalter oder im Call Center, sind nicht nur keine Experten, sie kennen die aktuellen Regeln ihrer Airline leider zu häufig selbst nicht. Aus dem Grund die Empfehlung: Bei den betroffenen Airlines selbst nachschauen, die Seiten speichern oder Ausdrucken. Das kann z.B. bei Problemen helfen. Aber: bei Diskussionen mit dem Personal immer freundlich bleiben. Es kann hilfreich sein freundlich nach dem Vorgesetzen zu fragen, aber am Ende entscheidet die Airline ob sie euch mit nimmt und der Mitarbeiter ist Vertreter der Airline.
Weiterhin: Die Regelungen können von Airline zur Airline leicht abweichen. Ich/wir geben hier nur unsere Erfahrungen und unser Wissen weiter. Aber wir können hier weder eine verbindliche oder rechtlich sichere Beratung bieten.
Seit Frühjahr 2018 sind die Regeln für Lithium Batterien im aufgegebenen Gepäck etwas restriktiver geworden. Soweit ich das herrausfinden konnte ändert sich für unsereins primär die Mitnahme von "Powerbanks" aber auch in Koffer fest verbaute Batterien/Akkus die Lithium.
Unter Powerbanks versteht man Akkus die primär dazu gedacht sind andere Geräte, z.B. via USB, zu laden. Diese werden jetzt wie Ersatz-Batterien/Akkus behandelt und müssen damit auch vor Kurzschluss und mechanischer Beschädigung gesichert sein. Das bedeutet, dass
die Kontakte bzw Anschlüsse nicht mit leitenden Gegenständen in berührung kommen dürfen
nicht ins aufgegebene Gepäck dürfen.
der Transport mit entsprechender Sicherung im Handgepäck aber weiterhin erlaubt ist
Die zweite Änderung betrifft sogenannte "Smart Bags". Gemeint sind Koffer mit eingebauter Elektronik. Gerade in den USA sind Koffer mit eingebauter Powerbank beliebter geworden. Da diese Lithium Akkus enthalten sind diese natürlich auch von dieser Regelung betroffen.
Nun gibt es allerdings Berichte, dass einige Fluggesellschaften auch reguläre Batterien und Akkus nicht mehr im aufgegebenen Gepäck erlauben. Also keine sogenannten "trockenen", "auslaufsicheren" Akkus oder Batterien. Im Englischen auch "dry cell" oder "dry battery" genannt.
Dazu gehoren z.B. Alkali Batterien, oder Nikel-Cadmium (veraltet) oder Nickel-Metall-Hybrid Akkus in Bauformen Micro (AAA), Mignon (AA), Baby (C) oder Mono (D). Die international geläufigen Bezeichnungen in Klammern nach der in deutschland noch teilweise üblichen Bezeichnung.
Hintergrund: In jedem Land gibt es Regelungen der jeweilis zuständigen Behörde. In den USA wäre das die FAA (Fedeveral Aviation Administration). Diese Regeln müssen die Fluggesellschaften einhalten. Sie können aber auch strengere Regeln festlegen und an die muss man sich als Passagier halten. Das tun sie zum einen um die Sicherheit weiter zu erhöhen, aber auch um die Regeln einfacher und verständlicher zu machen.
Am Ende gilt: Selbst wenn die FAA etwas erlaubt, die Fluggesellschaft aber nicht kann man aus den gesetzlichen Regelungen der Behörde keinen Anspruch an die Fluggesellschaft ableiten. Auch aus diesem Grund ist es wichtig sich bei der Airline zu informieren.
Soweit ich das überblicken kann hat sich an den restlichen Regelungen nichts geändert. Anders als einige Berichte gibt es kein allgemeines Verbot der Behörden für Lithium im aufgegebenen Gepäck. Es gibt einzelne Beschränkungen, von denen für uns primär die Einschränkung von Powerbanks, Ersatzakkus, losen Akku Zellen usw auf das Handgepäck wichtig ist. Auch gibt es keine generelle Pflicht Lithium Akkus in sogentannten "Schutzbeuteln" oder "Schutztaschen" zu transportieren. Solche Taschen haben den primären Zweck ein von losen Lithium Akkus ausgehendes Feuer teilweise oder vollständig einzudämmen. Aber auch hier: Wenn die Regeln der Airline das erfordern ist das halt so. Mir ist allerdings aktuell keine Airline mit einer solchen Regelung bekannt.
Ein paar hilfreiche Links (Stand 13. April 2019) zu dem Thema:
Hallo Babsy,
auch ein Akku in Form einer AAA-Batterie ist letztlich ein Akku. Ist es ein Lithiumakku, unterliegt er den gleichen Restriktionen. Die Form ist letztlich unerheblich.
Gruß Dirk
Hi Elli,
das mit dem Telefonieren mit der Airline ist so eine sache. Das ganze Thema ist ziemlich komplex - die IATA Dokumente dazu haben >20 Seiten (in bestem Bürokraten-Englisch). Die Airlines vereinfachen das auf ihrer Website zwar, aber wenn man bei dem was man an Lithium basierten Akkus dabei von Joe Average abweicht würde ich empfehlen sich damit selbst auseinander zu setzen.
folgen. Große Firmen haben manchmal die schlechte angewohnheit Dokumente auf dem Webserver nicht zu löschen wenn sie nicht mehr gültig sind oder ersetzt gehören.
Im zweifelsfall die Richtlinen der Airline ausdrucken und mitnehmen. Dabei nicht irgendwelche links von Google oder aus irgendwelchen Foren (einschliesslich unserem hier
Wenn man dem Link von Bernhard (als Edit zu meinem Beitrag oben) folgt sagt das Dokument in der Tat sehr allgemein: "Pro Person sind nur zwei Lithiumionen-Zellen oder -Akkus erlaubt, einschließlich Ersatzakkus."
Geht man aber auf http://www.lufthansa.com hangelt sich zu den Gepäckrichtlinen kommt man aktuell (Stand 2016-11-30 21:21 CET) hier raus. Dort gibt es die Begrenzung auf 2 Batterien dann nur noch für "Rollstühle und andere Mobilitätshilfen verwendete auslaufsichere Lithium-Ionen-Batterien" (dazu zählen dann auch Hoverboards, Mini-Segways, Airwheels, Solowheels, Gepäckscooter, Elektrofahrräder mit Lithium- Batterien).
Für "Tragbare elektronische Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen- Zellen bzw. -Batterien enthalten, z. B. Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Camcorder, usw., wenn diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind" wird bis 100 Wh keine Begrenzung genannt und nur für 100-160 Wh nennt man ein Limit von 2 pro Person.
Als Vergleich: Die meisten Laptops haben weniger als 100 Wh, nur weniger "Powerbanks" knacken die 100 Wh Grenze und die typischen Kamera Akkus (meist so 5-15 Wh) oder Tablets und Smart Phones sind üblicherweise weit unter den 100 Wh.
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt oder Sicherheitsexperte für die Luftfahrt sondern nur jemand der technisch interessiert ist und mit mehr Lithium-Ionen oder Lithium Polymeer Akkus reist als der Durchschnitt. Will sagen: Ich gebe meine Erfahrungen weiter. Jeder muss sich selbst bei seiner Airline informieren was erlaubt ist und wissen wieviel Kapazität die eigenen Akkus so haben.
Just my two cents
-Torsten
Scout Womo-Abenteuer.de
Danke Elli und Danke Torsten immerhin bin ich jetzt etwas schlauer, schau dann mal auf BA und AA was die so schreiben! Denn die werden es nächstes mal sein mit denen wir fliegen.
Yeeehaawww
Babsy
Das Leben ist wie ein Buch, wer nicht reist, liest nur ein wenig davon!
Aurelius Augustinus(354-430)
Hi,
da sich in den letzten 12 Monaten ein paar Dinge geändert haben und in anderen Threads off-topic mehrfach das Thema aufkam hier kurz ein Update.
Wie schon in Beitrag #13 erwähnt sind mündliche Auskünfte vom Airline-Personal oft nur wenig hilfreich. Die Mitarbeiter, vor allem am Schalter oder im Call Center, sind nicht nur keine Experten, sie kennen die aktuellen Regeln ihrer Airline leider zu häufig selbst nicht. Aus dem Grund die Empfehlung: Bei den betroffenen Airlines selbst nachschauen, die Seiten speichern oder Ausdrucken. Das kann z.B. bei Problemen helfen. Aber: bei Diskussionen mit dem Personal immer freundlich bleiben. Es kann hilfreich sein freundlich nach dem Vorgesetzen zu fragen, aber am Ende entscheidet die Airline ob sie euch mit nimmt und der Mitarbeiter ist Vertreter der Airline.
Weiterhin: Die Regelungen können von Airline zur Airline leicht abweichen. Ich/wir geben hier nur unsere Erfahrungen und unser Wissen weiter. Aber wir können hier weder eine verbindliche oder rechtlich sichere Beratung bieten.
Seit Frühjahr 2018 sind die Regeln für Lithium Batterien im aufgegebenen Gepäck etwas restriktiver geworden. Soweit ich das herrausfinden konnte ändert sich für unsereins primär die Mitnahme von "Powerbanks" aber auch in Koffer fest verbaute Batterien/Akkus die Lithium.
Unter Powerbanks versteht man Akkus die primär dazu gedacht sind andere Geräte, z.B. via USB, zu laden. Diese werden jetzt wie Ersatz-Batterien/Akkus behandelt und müssen damit auch vor Kurzschluss und mechanischer Beschädigung gesichert sein. Das bedeutet, dass
Die zweite Änderung betrifft sogenannte "Smart Bags". Gemeint sind Koffer mit eingebauter Elektronik. Gerade in den USA sind Koffer mit eingebauter Powerbank beliebter geworden. Da diese Lithium Akkus enthalten sind diese natürlich auch von dieser Regelung betroffen.
Nun gibt es allerdings Berichte, dass einige Fluggesellschaften auch reguläre Batterien und Akkus nicht mehr im aufgegebenen Gepäck erlauben. Also keine sogenannten "trockenen", "auslaufsicheren" Akkus oder Batterien. Im Englischen auch "dry cell" oder "dry battery" genannt.
Dazu gehoren z.B. Alkali Batterien, oder Nikel-Cadmium (veraltet) oder Nickel-Metall-Hybrid Akkus in Bauformen Micro (AAA), Mignon (AA), Baby (C) oder Mono (D). Die international geläufigen Bezeichnungen in Klammern nach der in deutschland noch teilweise üblichen Bezeichnung.
Hintergrund: In jedem Land gibt es Regelungen der jeweilis zuständigen Behörde. In den USA wäre das die FAA (Fedeveral Aviation Administration). Diese Regeln müssen die Fluggesellschaften einhalten. Sie können aber auch strengere Regeln festlegen und an die muss man sich als Passagier halten. Das tun sie zum einen um die Sicherheit weiter zu erhöhen, aber auch um die Regeln einfacher und verständlicher zu machen.
Am Ende gilt: Selbst wenn die FAA etwas erlaubt, die Fluggesellschaft aber nicht kann man aus den gesetzlichen Regelungen der Behörde keinen Anspruch an die Fluggesellschaft ableiten. Auch aus diesem Grund ist es wichtig sich bei der Airline zu informieren.
Soweit ich das überblicken kann hat sich an den restlichen Regelungen nichts geändert. Anders als einige Berichte gibt es kein allgemeines Verbot der Behörden für Lithium im aufgegebenen Gepäck. Es gibt einzelne Beschränkungen, von denen für uns primär die Einschränkung von Powerbanks, Ersatzakkus, losen Akku Zellen usw auf das Handgepäck wichtig ist. Auch gibt es keine generelle Pflicht Lithium Akkus in sogentannten "Schutzbeuteln" oder "Schutztaschen" zu transportieren. Solche Taschen haben den primären Zweck ein von losen Lithium Akkus ausgehendes Feuer teilweise oder vollständig einzudämmen. Aber auch hier: Wenn die Regeln der Airline das erfordern ist das halt so. Mir ist allerdings aktuell keine Airline mit einer solchen Regelung bekannt.
Ein paar hilfreiche Links (Stand 13. April 2019) zu dem Thema:
vg
-Torsten
Scout Womo-Abenteuer.de