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Reifenschaden bei Canadream

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Torsten
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RE: Reifenschaden bei Canadream

Hallo Josef,

Bitte beachten, die NullSB hat eine Begrenzung der Schadenssumme. Meist 3.000 ggf. 5.000€, je nach Tagessatz.

So Pauschal ist das zumindest bei der "ELVIA Selbstbehalt-Ausschluss CDW (Collision Damage Waiver) mit Zusatzleistungen" Versicherung der Allianz Global Assistance die wir über unser Reisebüro immer mitbuchen nicht der Fall. In den Versicherungsbedingungen folgendes:

"§ 1 Was ist versichert?
1. AWP erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Summe (siehe Überblick), [...]

Die "Übersicht" sagt dann:

Erstattungssumme je Schadenfall: maximale Deckungssumme des vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalts siehe Versicherungspolice / Reise- / Buchungsbestätigung

und in der Buchungsbestätigung war bisher immer von 1000 USD Selbsthehalt bei der CDW aufgeführt. Das macht auch sinn, der Selbstbehalt-Ausschluss ist naturgemäß begrenzt durch die Höhe des Selbstbehalts. Wenn der 1000 USD braucht die Zusatzversicherung auch nicht mehr zahlen.

Achtung, die max. VS-Summe bezieht sich nicht auf den einzelnen Schadensfall. Es werden die Schäden pro Anmietung gerechnet.

In der Versicherungspolize zur ELVIA NullSB und den dort aufgeführten Versicherungsbedingungen ist bisher immer nur von "Schadenfall" die Rede.

vg
-Torsten

Scout Womo-Abenteuer.de

Torsten
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Beigetreten: 12.08.2012 - 21:16
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RE: Reifenschaden bei Canadream

Hi,

noch eine kurze Anmerkung von mir zum Thema Auschluss von Reifen, Scheiben etc bei der Vermieter-eigenen "Versicherung" bzw CDW.

Katharina schrieb dazu:

wie hier schon beschrieben, sind Reifen-und Scheibenschäden nicht über die CDW abgedeckt, aber die einige Reiseanbieter haben das im Paket so z.B. Canusa.

Bei unserem Reisebüro haben wir bei allen unseren WoMo Reisen die "ELVIA Selbstbehalt-Ausschluss CDW (Collision Damage Waiver) mit Zusatzleistungen" Versicherung. Dort wird zwar auch erst mal alles was die CDW nicht abdeckt ausgeschlossen:

§4 Bei welchen Schäden besteht kein Versicherungsschutz
und welche Einschränkungen sind zu beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht
1. für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversiche- rung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz vorsieht;

Soweit gut. Aber es gibt Ausnahmen:

§ 1 Was ist versichert?
2. Abweichend von § 4 Nr.1 CDW AWP erstattet AWP bis zur maximal vereinbarten Summe (siehe Überblick) die vertraglich geschuldeten erforderlichen Kosten, die der Vermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeuges in Rechnung stellt, wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrages bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe, Außenspiegel sowie Dach beschädigt wird, soweit die bestehende Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters hierfür keinen Versicherungsschutz vorsieht.[...]

Heisst also: Selbst wenn die CDW des Vermieters Glas, Reifen und Unterboden ausschliesst, diese Versicherung übernimmt die Kosten wie beschrieben.

Wer jetzt unterboden liest und auf dumme Ideen kommt: Diese Ausnahme bezieht sich nur auf den oben zitierten §4 Punkt 1. Die anderen Teile von §4 schliessen aber zB das "Befahren von Straßen, die laut Fahrzeugmietvertrag nicht befahren werden dürfen" aus, sagen aber auch: "auf Campingplätzen besteht jedoch Versicherungsschutz".

vg
-Torsten

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Josef
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Beigetreten: 06.11.2011 - 11:33
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RE: Reifenschaden bei Canadream

Glückauf Torsten (#22),

bitte erlaube mir eine andere Sicht des Sachverhaltes. Zur Vereinfachung, es geht mir nicht darum wann die NullSB greift. Dazu wurde schon recht viel geschrieben. Es bleibt aber dabei, die VS-Leistungen sind durchaus unterschiedlich, bezogen auf die Art der Schäden.

-> Worum geht es mir?

Allianz, ADAC, Ergo etc. bieten NullSB-Versicherungen mit Staffelung der Tagessätze in Abhängigkeit von der maximalen Höhe der VS-Summen an. Die maximale Höhe der VS-Summe reicht je nach Versicherer in etwa von 2.000€ bis 8.000€,.

* Die VS-Prämie errechnet sich aus Tagessatz mal Anzahl der Versicherungstage.

* Die "vertraglich geschuldete SB" gegenüber dem Vermieter kann im Einzelfall bis zu 1.500$ (US-CAN) betragen und ist pro Schadensfall fällig.

* Sollte die NullSB pro Schadensfall greifen, dann wäre schon eine NullSB von 2.000€  überversichert. Erst recht, wenn eine höhere Null-SB abgeschlossen wird.

Zur Klärung des Sachverhaltes habe ich am 21. Okt. "service-reise@allianz.com" angeschrieben:

Meine Frage bezieht sich auf die AVB CDW-R 17_V1 Selbstbeteiligungs Reduzierung CDW (Camper). Was bedeutet:

§ 1 Was ist versichert? AWP erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt bis zu der in den Leistungen im Überblick genannten Summe, wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrages.....

Ist der geschuldete Selbstbehalt

A - pro Schadensfall oder

B - kumulativ alle Schadensfälle während der Laufzeit der CDW-VS

bis zur genannten Summe (max. VS-Summe) gedeckt?

Hier die Antwort vom 01. Nov.:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

1. Wir ersetzen maximal die mit uns vereinbarte Versicherungs-Summe je Mietdauer für alle Schadenfälle zusammen.

Ergo, die während der Laufzeit des NullSB-Versicherung gemeldeten Schäden werden addiert und bis zur maximalen Höhe der VS-Summe erstattet.

Allzeit gutes Licht.

Josef