Womo-Abenteuer

Nordamerika im Wohnmobil erleben!

Unfall unterwegs

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grauwolf75
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Beigetreten: 12.03.2016 - 17:50
Beiträge: 7
Unfall unterwegs

Hi, sind gerade in Kalifornien unterwegs und hatten einen kleinen Unfall mit Blechschaden mit einem anderen Wagen. Wir haben Canusa und Apollo den Schaden gemeldet. Hatten bei Canusa 0 Selbstbehalt Versicherung. Sind wir damit jetzt auf der sicheren Seite oder bleiben wir auf den 1500 Dollar Selbstbehalt von Apollo sitzen???

Didi
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Beigetreten: 25.08.2009 - 23:52
Beiträge: 6834
RE: Unfall unterwegs

Hallo ..

bei der Abgabe wird deine Kreditkarte mit der Kaution (bzw. Schadenshöhe) belastet, ihr bekommt eine Rechnung, die ihr zuhause dann mit Canusa bzw. der Versicherung abrechnet. Ihr bekommt das Geld dann normalerweise zurück.

Gut, dass nicht mehr passiert ist und lasst Euch den Urlaub dadurch nicht vermiesen.

Viel Spass weiterhin dann hoffentlich unfallfrei TOP

Liebe Grüße
   Didi
Präsident des Vereins Abenteuer Wohnmobil

Man muss Träume auch mal in die Tat umsetzen, ansonsten bleiben es Träume

grauwolf75
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Beigetreten: 12.03.2016 - 17:50
Beiträge: 7
RE: Unfall unterwegs

Danke für die fixe Antwort!!! Man ist ja doch n bisschen durch den Wind nach so nem Schock und sieht gleich den Urlaub dahinschwinden wegen blöder unerwarteter Kosten, die auf einen zukommen könnten... Wird dann ja hoffentlich gut gehen! Dankeschön

Josef
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Beigetreten: 06.11.2011 - 11:33
Beiträge: 1057
RE: Unfall unterwegs

Glueckauf ?,

denke daran alle, für die Null SelbstbeteiligungsVS, nötigen Unfalldokumente zu sammeln. Schau bei Canusa / VS nach was Du benötigst. Sollte im Netz zu finden sein. Ggf. ist eine Rücksprache mit Deiner Kreditkartenbank sinnvoll. Dann ist sichergestellt, dass bei der Rückgabe des RV, genügend Deckung auf dem Konto ist. Auch wenn die Kaution geblockt ist, kann eine Rücksprache nicht schaden.

Nachtrag: Hier die von der Allianz geforderten Unterlagen (aus Vorgang - Glasschaden CAN 2015)

Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:
• Buchungsbestätigung für die Vorausbuchung des Mietfahrzeuges mit Nachweis über den Versicherungsabschluss
• Mietvertrag für das Mietfahrzeug im Reiseland (Übernahme- und Abgabeprotokoll)
• Schadenbericht der Mietwagenfirma mit Schadenabrechnung für die angefallene Reparatur
• Nachweis für die tatsächliche Belastung der Kreditkarte (Kopie der Kreditkartenabrechnung)
• Führerschein des Fahrers (Kopie)
• Fotos vom beschädigten Mietfahrzeug, sofern vorhanden (Zusendung auch in digitaler Form an o. g. E-Mail-Adresse möglich!)

Allzeit gutes Licht.

Josef