Womo-Abenteuer

Nordamerika im Wohnmobil erleben!

Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

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Richard
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Beigetreten: 07.10.2009 - 21:00
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Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

Hallo,

wir hatten im Node http://www.womo-abenteuer.de/node/727 Erfahrungen mit Roadbear eine neue Diskussion angestoßen, die ich von dort wegleiten möchte, weil sie ein eigenständiges Thema berührt.

Auslöser war ein defekter Kühlschrank und daraus entwickelten sich Kommentare zu den rechtlichen Aspekten.

Viele Grüße
Richard

Unsere Möglichkeiten sind begrenzt. Von dem was wir für unmöglich halten.

Kai t
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Beigetreten: 27.06.2013 - 13:54
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RE: Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

Hallo Antje,

das mit dem Kühlschrank ist ja wirklich dumm gelaufen. Wir hatten mit unserem (Apollo-)RV ja auch ein Kühlschrankproblem. Allerdings brachte bei uns eine Reparatur Abhilfe. Den Tipp eine Kühlbox zu kaufen haben wir von der Apollohotline allerdings direkt am ersten Tag des Problems bekommen und nach kurzem Murren gab es bei der Abgabe die zusätzlichen Meilen kostenlos und eine kleine Erstattung als Wiedergutmachung.

Ich finde,dass so ein "Entgegenkommen" auch das Mindeste ist, was der Vermieter machen sollte. Immerhin handelt es sich bei dem Kühlschrank um ein essentiel wichtiges Teil. Die Komforteinschränkungen und die wertvolle Urlaubszeit, die man mit Werkstattbesuchen und Eiskäufen verbringt kann einem sowieso niemand ersetzen.

Bei den Preisen, die die Vermieter für ihre Wohnmobile aufrufen, sollte schon ein funktionierendes Wohnmobil zu erwarten sein und wenn dann tatsächlich mal ein Defekt auftritt, sollte er auch behoben werden - und wenn das nicht möglich ist, dann muss meiner Meinung nach zumindest ein Preisnachlass drin sein. Immerhin hat man ja den funktionierenden(!) Kühlschrank mitbezahlt.

Nicht falsch verstehen - es kann immer ein Defekt auftreten. Aber ich finde das der Vermieter das nicht nach dem Motto: "Pech gehabt" abtun kann.

Herzliche Grüße Kai

Bruce
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Beigetreten: 31.01.2012 - 18:38
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RE: Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

Hallo!

Ich denke, dass ich nicht so gelassen reagiert hätte. Wäre nicht ein Austausch des Fahrzeugs möglich gewesen? Ohne Kühlschrank ist doch eine Selbstversorgung praktisch nicht mehr möglich. Ich hoffe, dass es uns im nächsten Jahr nicht auch so geht..... Für das viele Geld, das eine RV-Miete kostet, kann man wohl ein weitgehend fehlerfreies Fahrzeug erwarten.

Viele Grüße

Andreas

Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
Beiträge: 8034
RE: Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

Hallo Andreas

Grundsätzlich erwarte ich auch ein tadelloses Fahrzeug und wenn doch etwas auftritt, die grösstmöglichen Bemühungen des Vermieters. Ob das hier nun so war, kann ich aus der Ferne schlecht beurteilen.

Allerdings lohnt es sich immer, die genauen "Terms & Conditions" des Vermieters zu studieren. Es kann keine Rede davon sein. dass bei jedem Defekt ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht. Die Mietpreise würden ins astronomische steigen. Die Vermieter sichern sich gegen viele Eventualitäten ab - auch wenn sie selbstverständlich möglichst zufriedene Kunden möchten. Im besprochenen Fall sieht die Haftung von Road Bear so aus :

If Renter's motor home vacation is interrupted by an automotive mechanical breakdown for more than 12 working hours after reporting such to Road Bear RV, the Renter will be reimbursed for the greater of: (i) the gross daily rate or: (ii) expenses for hotel rooms up to US$25.00 per person per night and car rental up to US$50.00 per day per motor home to a maximum of US$1,500.00 per tour. Receipts for all incurred expenses must be presented for refund.

Defects on Radio / CD / TV / DVD / GPS, generator, air conditioning, refrigerator, microwave, cruise control, awning, slide-out malfunction, etc. are not considered to be mechanical breakdowns and excluded from refunds.

Wie Du siehst ist jede Vergütung bei einem Kühlschrank-Defekt reine Kulanz. Die AGB's aller Vermieter sind sehr ähnlich. Ein Chef einer Vermietfirma hat mir mal - nicht ganz im Ernst - gesagt, die Kunden hätten eigentlich gar keine Rechte. Vielleicht ist es ganz gut die AGB's der Vermieter nicht ganz genau zu studieren. Da sind so viele schwammige Begriffe dabei, dass ich es nicht auf einen wirklich ernsthaften rechtlichen Gross-Streit ankommen lassen möchte.

 

Herzliche Grüsse,

Fredy

 

Kai t
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Beigetreten: 27.06.2013 - 13:54
Beiträge: 382
RE: Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

Hallo,

mir ist`s im letzten Jahr auch echt sauer aufgestoßen. Genau wie Fredy sagt, sichern sich die Vermieter gegen alles ab und sind praktisch zu nichts verpflichtet. Im Gegenzug haftet der Mieter aber für alles und muss sich für alle Eventualitäten teuer versichern und eine unverschämt hohe Kaution hinterlegen. In der teueren Versicherung sind dann aber natürlich so Sachen wie Defekte an der Markise nicht abgedeckt. Die zahlt mandann bei eventuellem Schaden nochmal extra.

So richtig fair ist das ja nicht - aber was will man machen? Eine Wahl hat manja nicht.

 

Nach dem Wegfall von Moturis und damit gesunkenem Konkurrenzdruck, wird die Kulanz bei den übrig gebliebenen Vermietern sicher nicht größer.

Wobei ich mal nicht meckern will, denn in meinem Fall hat sich Apollo (bzw. Star RV) ja relativ Kulant gezeigt.

Ich hoffe,dass mit Roadbear im nächsten Jahr bei uns alles gut läuft.

Herzliche Grüße Kai

Bruce
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Beigetreten: 31.01.2012 - 18:38
Beiträge: 222
RE: Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

Hallo Fredy,

danke für den Hinweis. Mich hat die Sache seit gestern umgetrieben und ich habe versucht, das Ganze aus juristischer Sicht (als Nicht-Jurist) besser zu verstehen. Nach meinem Verständnis ist es so, dass der Vertragspartner der Reiseveranstalter ist und somit - bei einer Buchung in Deutschland - deutsches Reisevertragsrecht gilt. Der Vermieter vor Ort ist dann nur "Erfüllungsgehilfe" für das Erbringen der geschuldeten Leistung (ähnlich wie auch ein Hotelier bei einer Urlaubsreise nach Spanien). Da mir die oben aufgeführten "terms and conditions" von Road Bear bei der Buchung bei CU-Camper gar nicht bekannt gegeben wurden, sind sie auch nicht Bestandteil des Vertrags. Anders wäre es, wenn man direkt bei Road Bear bucht. Nach amerikanischem Recht hätte man dann wohl keine Chancen, bei einem defekten Kühlschrank irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Nach deutschem Reisevertragsrecht gilt aber - wie gesagt nach meinem Verständnis als Nicht-Jurist - ganz klassisch, dass man den Mangel gegenüber dem deutschen Reiseveranstalter anzeigen, eine Beseitigung verlangen und eine Frist dafür setzen muss. Zusätzlich ist es natürlich notwendig, mit dem Vermieter vor Ort Kontakt aufzunehmen. Wenn die Beseitigung nicht möglich ist, kann man eine Minderung des Reisepreises verlangen oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Letzteres dürfte jedoch bei einem Womo meistens keinen Sinn ergeben.

In diesem Zusammenhang bin ich auf die "Kemptener Tabelle" gestoßen, in der auch Erstattungssätze für Mängel bei Wohnmobilreisen aufgeführt sind. Dort ist auch ausdrücklich vermerkt, dass ggf. auch ein Ersatzfahrzeug gewährt werden muss und dem Mieter dabei nicht zuzumuten ist, an einen Ort zu fahren, den er gar nicht bereisen wollte. Ich kannte bisher nur die "Frankfurter Tabelle".

Gibt es hier im Forum einen Juristen, der diese Aussagen bestätigen oder korrigieren kann?

Viele Grüße

Andreas

Tom
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Beigetreten: 21.08.2009 - 11:04
Beiträge: 1927
Leider nicht richtig

Servus Andreas,

leider ist das was Du schreibst nicht richtig. Jeder Mieter eines RV's unterschreibt einen Mietvertrag beim jeweiligen Vermieter in den USA oder Kanada. Mit dieser Unterschrift erkennst Du die AGB und die Mietbedingungen an.

Somit ist das was Fredy geschrieben hat leider richtig. Glaub mir ohne eine Unterschrift auf dem Mietvertrag lässt Dich kein Vermieter vom Hof fahren.

Der Vermittler in Europa vermittelt nur zwischen dem Vermieter und Dir und sichert Dir ein Fahrzeug damit Du es auch sicher bekommst. Nicht mal gegen in Upgrade des RV's kann man sich wehren.

Leider sind die Vermieter da am längeren Hebel.

 

Herzliche Grüsse, Tom

Reisen Sie langsam. Wenn Sie Zeit für acht Länder haben, nehmen Sie fünf. Wenn Sie durch fünf hetzen wollen, nehmen Sie drei. Kate Simon

JoMel
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Beigetreten: 12.01.2014 - 17:06
Beiträge: 1771
RE: Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

Hallo Bruce,

 

dass man den Mangel gegenüber dem deutschen Reiseveranstalter anzeigen, eine Beseitigung verlangen und eine Frist dafür setzen muss.

 

das ist zwar theoretisch ganz nett, aber bringt dir höchstens was für spätere Rückerstattungen /  Klagen.

Vor Ort hast du wohl eher die Wahl "Friss oder stirb", soll heißen du bist auf die Kulanz der Servicestation angewiesen.

Das soll jetzt nicht heißen das du nicht reklamieren solltest, aber du hast einfach nicht die Zeit für lange Auseinandersetzungen. Schließlich haben die meisten von uns ihre Route mehr oder weniger fest vorgebucht (Campgrounds etc.) und können nicht mal schnell vor Ort den Anbieter wechseln wenn der eigentliche Vermieter sich stur stellt.

Viele Grüße, Jörg

 

Impressionen aus Nordamerika

MichaelAC
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Beigetreten: 25.08.2009 - 19:11
Beiträge: 7576
RE: Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

Hi.

Wer bei einem deutschen Reisebüro bucht und zwar 2 oder mehr Reiseteile, der unterliegt deutschem Reiserecht. Dies sagt insbesondere, dass (sinngemäß) überraschende oder über die Maßen einseitige Klauseln im Kleingedruckten nicht gültig sind. Das ist sehr klar, sehr rigoros und wird von Gerichten durchgesetzt.

Was heute in unseren Wohnmobilmietverträgen steht ist zwar wichtig und (leider) auch erst mal die Ausgangsbasis für Streitereien. Aber am Ende müssen (und werden auch irgendwann bei Wohnmobilen) die Gerichte entscheiden. Deutsche Gerichte, wohlgemerkt, nach deutschen Reiserecht.

Die Autovermittler haben diesen Gang durch die Gerichte schon hinter sich, darum sind vergleichbare Klauseln in den Automietverträgen nicht mehr zu finden bzw. ohne weiteres Nachdenken ungültig.

Bei Wohnmobilen wird das auch passieren - und natürllch versuchen die Vermittler/Vermieter dies durch Kulanz zu verhindern.

@Tom: Insofern hast du zwar Recht, was die Interpretation des heute Gedruckten/Unterschriebenen betrifft. Aber das heißt ja noch lange nicht, dass es auch gültig ist.
Und Bruce hat m.E. recht, was davon zu halten ist. Herzlich wenig nämlich - und darum buche ich Wohnmobile auch in Deutschland.

Wissen werden wir es erst, wenn diese Klauseln einmal vor einem Gericht standhalten müssen.
Bis dahin sind wir in einer Grauzone, und vom eigenen Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen und vor allem der Kulanz hängt es ab, was im Falle eines Falles raus kommt.

Bis einer vor Gericht geht ... wink

 

Viele Grüße, Michael

Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann

Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
Beiträge: 8034
RE: Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

Hallo zusammen

Was genau gilt werden wir erst wissen, wenn es ein Urteil vor Gericht gibt.

Ich habe das Problem ganz allgemein mit meiner Schwiegertochter besprochen (Juristin in Forensik und Vertragsrecht) Zusätzlich habe ich die Schlussfolgerungen  2 Vermietern in den USA vorgelegt. Ich muss aber sagen, dass das für die Schweiz gilt - im deutschen Reiserecht bin weder ich, noch Nicole, sattelfest.

Die Vermieter (alle) stellen sich auf den Standpunkt, dass die Vertragsbedingungen grundsätzlich vor Ort unterschrieben werden. Diese Bedingungen sind allerdings bekannt. Sie können im Internet oder beim Vermittler vollständig eingesehen werden. Die Bedingungen die der Vermittler ins Netz stellt sind nur ein Auszug der Mietbedingungen und werden auch als das deklariert. Der Mietvertrag, den ich in Deutschland abschliesse, bedeutet, dass ich ein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit für eine bestimmte Dauer, zu einem bestimmten Preis zu den Bedingungen des Vermieters erhalte. (Wobei selbst hier höhere Gewalt ausgeschlossen wird) Darauf weisen alle Vermittler auch hin, hier z.B. Camperbörse (DER einer der grossen TO):

WICHTIGER HINWEIS
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von uns (der camperboerse) nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Der Ausschluss des Kühlschrankproblems wird explizit auch bei der Camperbörse erwähnt :

nicht zu Schäden, die ROAD BEAR zu einer Erstattung verpflichten, zählen: Probleme mit Radio/Kassette/CD, TV, Video, Mikrowelle, Klimaanlage, Kühlschrank, alle Geräte wie Ofen, Grill etc., Wasserpumpe, Dusche und Toilette, Generator, Markise, Slide-Out, automatische Treppe, Tempomat und GPS.

Zusätzlich habe ich diese Klausel meiner Rechtschutzversicherung im Rahmen einer Auskunft vorgelegt. Damals (es ist schon einige Zeit her) wurde mir erklärt, dass, wenn ich vor Ort diese Mietbedingungen unterschrieben hätte, sie einen Rechtsstreit nicht übernehmen würden, da sie das als aussichtslos einstufen.

Grundsätzlich gehe ich aber immer davon aus, dass der Vermieter zufriedene Kunden anstrebt. Ansonsten verschwindet er nämlich schnell vom Markt. Ich erwarte, dass der Vermieter fair mit mir umgeht und verhalte mich genauso. Ich tanke also nicht "Regular" sondern "Medium",  auch wenn es etwas teurer ist, fahre nicht über Bordsteinkanten, nicht mehr Gravel und halte mich an die sonstigen Bedingungen. Den Ausschluss der Markise aus der Kasko verstehe ich durchaus und lasse hier Vorsicht walten. Bei Schwierigkeiten,  die sehr ärgerlich sein können, erwarte ich aber auch eine gewisse Kulanz des Vermieters . In mehreren Dutzend Vermietungen habe ich das auch immer erfahren.

Ob das alles möglich und richtig ist, kann ich schlecht beurteilen. (Bei Alamo steht z.B. auch im Kleingedruckten, dass ich nicht Gravel fahren darf). Wenn ich aber Bedingungen, die ich vorher kenne, nicht akzeptiere, so miete ich ganz einfach nicht. Ich empfehle deshalb die Mietbedingungen genau durchzulesen und nur ein WoMo zu mieten, wenn man damit auch leben kann. Auf eine Rechtsberatung hier kann man sich auf keinen Fall verlassen.

Uebrigens viel schlimmer sind die vertraglichen (schwammigen) Aspekte bei den Versicherungen, denn dort geht es um richtig viel Geld.

Und all das gilt natürlich nicht nur bei Road Bear sondern bei allen Vermietern.

Herzliche Grüsse,

Fredy

 

Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
Beiträge: 8034
RE: Vertragliche Aspekte einer Wohnmobilmiete

Hallo Bruce

Ich habe etwas genauer beim (neuen) Vermieter CU-Campers geschaut. Hie steht bei den lokalen Bedingungen des Vermieters (in unserem Fall Road Bear) :

Haftpflichtversicherung für Sach-/Personenschäden des Vermieters mit einer Deckung von US $ 1 Million.
Seitens des Vermieters ist sonst eine Premium-VIP-Versicherung abgeschlossen, durch die auch
Reiseersatzleistungen erbracht werden, falls Ihr Wohnmobil bei einer technischen Panne nicht innerhalb von 12
Arbeitsstunden nach Meldung an den Vermieter wieder fahrbereit ist (ausgenommen davon sind unter anderem
Radio, TV/DVD, GPS, Generator, Klimaanlage, Kühlschrank, Tempomat, Markise,
Slide-out).

Und auch wie bei anderen Vermittlern :

Hinweis: Hierbei handelt es sich um die wesentlichen Bedingungen für 2014 - 2015. Für Vollständigkeit kann
nicht gehaftet werden. Bitte beachten Sie die ausführlichen Vertragsunterlagen des Vermieters bei der
Übernahme

oder

Versicherungen:
* Zusatzversicherung mit Null-Selbstbehalt für alle in der Fahrzeugversicherung gedeckten Schäden inklusive

gilt also nur für die grundsätzlich in der Kasko versicherten Schäden. Bei den nicht versicherten Schäden (Markise) bleibt man auf dem Schaden sitzen.

Hier sollte vielleicht wirklich mal jemand einen Musterprozess führen. Es würde mich aber wundern, wenn grosse TO's wie Canusa (also CU-Campers) Camperbörse und ADAC (also DER) oder FTI (usa-reisen.de) sich so auf die Aeste herauslassen und dann auf unabsehbaren Folgen sitzenbleiben.

 

Herzliche Grüsse,

Fredy