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Nordamerika im Wohnmobil erleben!

Versicherungsschutz im Death Valley bzw. Wüstengebieten -- verstehe den Satz nicht:

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Susula
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Beigetreten: 30.08.2015 - 09:55
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Versicherungsschutz im Death Valley bzw. Wüstengebieten -- verstehe den Satz nicht:

Hallo, immer noch auf der Suche nach einem Wohnmobil hänge ich grad bei einem vermieter an diesem satz fest: 

 

Fahrtbeschränkungen

Generell nicht erlaubt ist das Befahren von ungeteerten Backroads und Schotterstrassen, Trails, Forststrassen sowie anderen nicht öffentlichen Strassen. 

Sie können mit Ihrem Motorhome in ganz USA fahren. Im Juli und August sind Fahrten ins Death Valley und andere Wüstenregionen nur mit höchster Sorgfalt zugelassen (dies ist aber genauso wie im Mai, Juni und September nur auf eigenes Risiko und ohne Versicherungsschutz erlaubt. Cruise America haftet nicht für Schäden und dergleichen).

 

 

Was bedeutet das denn nun genau? ich DARF also schon durchs Death valley fahren und egal ob im Mai oder August wenn was kaputt geht muss ich zahlen? Und was gilt denn als "andere Wüstenregionen"? Joshua tree und gran canjon und las vegas..all das stell ich mir ja auch sehr "wüstig" vor... kann mir da wer weiterhelfen? Was ist denn dann der Unterschied zu : es ist VERBOTEN ? 

 

LG Susula

Zille
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Beigetreten: 29.12.2013 - 14:59
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RE: Verstehe den Satz nicht:

Hallo Susula,

Es ist erlaubt, aber wenn ein Schaden entsteht müsst ihr das alles selbst begleichen und das kann teuer werden, muss nicht. Gran Canyon ist in dem Sinn keine Wüste und durch sehr gute Straßen erreichbar. Verboten ist verboten = Punkt! Erlaubt unter Ausschluß jeglicher Versicherung. Also eigenes Risiko.

Liebe Grüße aus Berlin,

Thomas

Locker bleiben, Ball flach halten dann wird es ein perfekter Womourlaub

Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
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RE: Verstehe den Satz nicht:

Moin Susula,

Und was gilt denn als "andere Wüstenregionen"?

da gibt es denn auf Anfragen beim Anbieter nur ausweichende Antworten. Aber versuche es doch bitte einmal .

Was ist denn dann der Unterschied zu : es ist VERBOTEN ? 

Wenn es verboten ist darfst du dort nicht hinfahren, sonst eben schon.Aber eben ohne jedlichen Versicherungsschutz.

 

 

Gruss Volker

 

 

cBerti
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Beigetreten: 25.06.2010 - 14:34
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RE: Verstehe den Satz nicht:

Mat frëndleche Gréiss, Claude
______________________________________
In the end, it’s not the years in your life that count. It’s the life in your years.

Hatchcanyon
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Beigetreten: 15.02.2015 - 16:48
Beiträge: 915
RE: Verstehe den Satz nicht:

Hallo Susula,

es ist wie so oft - wo kein Kläger, da kein Richter! Also solange nichts passiert fragt keiner nach  Aber.....

 

....nehmen wir mal an, das Fahrzeug kommt mit der Hitze nicht zurecht oder der Luftfilter ist den Staubmengen nicht gewachsen und der Motor frisst, dann zahlst Du

- Abschleppen
- einen neuen Motor
- Arbeitskosten dazu
- und dem Vermieter Ausfallkosten

Dass dabei der Luftfilter vielleicht vom Vermieter seit langer Zeit nicht getauscht wurde -  sowas ist nicht unüblich - kannst Du nicht beweisen, also bleibt auch so ein Schaden bei Dir hängen. Das schaue ich mir eigentlich immer an, bevor wir raus ins Gelände fahren, allerdings mit dem Jeep.

Mein Rat: Bleibt aus dem DV raus.

Gruss
Rolf

 

Desert Drunk and Red Rock Crazy - Reisen im amerikanischen Südwesten (plus, plus, plus)

Susula
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Beigetreten: 30.08.2015 - 09:55
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RE: Verstehe den Satz nicht:

Hallo, na das ist ja ein schönes Chaos ,

 

ich hab mir nun auch den ganzen anderen thread dazu durchgelesen, vielen Dank! Bei uns handelt es sich um CRUISE AMERIKA bei denen ich grad geguckt habe. Das Death valley hatte ich eigetnlich eh schon gestrichen (wobei Graner es erlaubt) aber die Formulieren mit den anderen Wüstenregionen ist ja das eigentliche Problem! Wenn ich bei Affenhitze kurz vor las Vegas liegenbleibe gilt das dann ja womöglich auch als Wüstenregion, je nachdem welche Karte man dazu befragt...das ist ja übel... sad 

Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
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RE: Versicherungsschutz im Death Valley bzw. Wüstengebieten -- v

Dass dabei der Luftfilter vielleicht vom Vermieter seit langer Zeit nicht getauscht wurde -  sowas ist nicht unüblich -

Bei welchem RV-Vermieter ist es denn "nicht unüblich" das Luftfilter nicht gewartet werden ?

 

Gruss Volker

 

 

Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
Beiträge: 8011
RE: Verstehe den Satz nicht:

Hallo Susula

Und dann kommt dazu,dasses schon einen Unterschied macht, ob Du ein neues gepflegtes WoMo bekommst oder eben ein altes "Möhrchen".

Und noch etwas : wenn es verboten ist, dann fällt der gesamte Versicherungsschutz weg (weil Du entgegen den Vertragsbedingungen gehandelt hast), also auch die Haftpflicht und die Kasko (auch wenn der Schaden nichts mit der Hitze zu tun hat) Wenn es mit äusserster Vorsicht erlaubt ist, so zahlst Du nur wenn ein Schaden am eigenen Fahrzeug entsteht aber nicht wenn Du z.B. eine Kollision hast.

Keine Deckung und kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs, durch Fahrlässigkeit des Mieters oder durch Handlungen wider der gesetzlichen sowie der Bestimmungen des Mietvertrags entstehen (Details siehe nachfolgend unter WICHTIG). Ebenso nicht versichert und damit nicht erstattbar sind durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten.

Alle Versicherungen sind bei Verstössen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Wobei "Fahrlässigkeit" natürlich eine "Gummibestimmung" ist. Ueberfahren eines Rotlichts ist sogar eine Grobfahrlässigkeit.

Herzliche Grüsse,

Fredy

 

Bernhard
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Beigetreten: 21.08.2009 - 15:31
Beiträge: 15838
RE: Versicherungsschutz im Death Valley bzw. Wüstengebieten -- v

Hi ,

ich habe den Titel ergänzt -- damit man es bei später wiederholter Fragestellung dann auch wieder mal findet und bei Bedarf verlinken kann (wie Claude oben - danke !)  wink  dann wäre es nach meiner jetzigen Kenntnis der 4. Thread !

denn hier wurde es auch schon mal diskutiert: Suchbegriff: "Versicherungsschutz "

https://www.womo-abenteuer.de/forum/usa-mainland/routenplanung-usa/4-woc...

und eine FAQ gibts es auch:

https://www.womo-abenteuer.de/faq#t164n2880

Wie nennt man das ?  Redundanz !  wink wink

Wie sich die Bitten gleichen: siehe hier von 2013 !!  wink

Grüße

Bernhard

 

Scout Womo-Abenteuer.de


Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn wir nicht aufstehen (G.C. Lichtenberg)

Andix
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Beigetreten: 13.01.2015 - 12:59
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RE: Versicherungsschutz im Death Valley bzw. Wüstengebieten -- v

Hallo,

von daheim aus hatte ich auch vollmundig "hach, unbefestigte Straßen schaffen wir schon!" gesagt. Immer gefolgt von einem "entscheiden wir halt vor Ort". Letztlich sind wir genau 20 Meter unpaved road gefahren. Genau soviel, wie ich zum Wenden brauchte :)

Man ist ruckzuck viel Kohle los ohne Versicherung. Natürlich auch mit Versicherung (1000$ pro Schadensfall sag ich nur). Aber mit soner 30-Fuß-Kiste kriegt man unglaublich schnell unglaubliche Mengen Geld versenkt. Darum: nie ohne Versicherungsschutz fahren. 

Gruß Andreas

P.S. Unser daheim umstrittener DV-Besuch war dagegen ein klacks: Anfang Mai 18 Grad und sonnig. Sowas muss man halt vor Ort erleben und entscheiden.

Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
Beiträge: 8011
RE: Versicherungsschutz im Death Valley bzw. Wüstengebieten -- v

Hallo Susula

aber die Formulieren mit den anderen Wüstenregionen ist ja das eigentliche Problem! Wenn ich bei Affenhitze kurz vor las Vegas liegenbleibe gilt das dann ja womöglich auch als Wüstenregion, je nachdem welche Karte man dazu befragt...das ist ja übel.

Das musst Du nicht buchstabengetreu nehmen. Das ist die Formulierung der Vermittler und nicht der Vermieter. Wir haben bei den Vermietern nachgefragt und das gilt nicht - sonst könnte nämlich kein WoMo-Vermieter mehr ein Fahrzeug in Las Vegas vermieten. Wie gesagt gilt immer der Mietvertrag den Du vor Ort unterschreiben musst.

Grundsätzlich sind die Bestimmungen so formuliert, dass der Kunde eigentlich keine Rechte hat. Allerdings will ein seriöser Vermieter das Geschäft längerfristig betreiben - und macht das auch. Das DV wo es im Juli/August über 50°C im Schatten (den es nicht hat) werden kann ist schon ein Spezialfall. Mit Kleinkind würde ich da im Sommer nie hinfahren - ob erlaubt oder nicht.

Herzliche Grüsse,

Fredy