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Versicherung des WoMo unzureichend

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Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
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RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Moin Fredy,

Danke für die Information und deine Hilfe.

Gruss Volker

 

 

Ef_von_Iks
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RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo Freddy, 

Mir ist bei 1. Aufgefallen, dass ihr den Event Data Recorder (EDR) markiert habt. Dieser ist in den USA seit Jahren schon für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht. Allerdings wird dieser nur im Fall von Unfällen gespeichert und ausgelesen. Von daher scheint mir dies eher wie ein Hinweis darauf, dass die Fahrzeuge das haben, obwohl es eine gesetzliche Vorgabe ist.

Gruß 

Felix 

Gruß

Felix

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dieehrlis
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Beigetreten: 01.02.2017 - 11:55
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RE: Neuen Kommentar schreiben

Hallo Fredy,

aber was passiert, wenn ich das nicht unterschreibe? Dann stehe ich beim der RV Vermietung und bekomme das gebuchte Womo nicht übergeben. Dann brauch ich ja gar nicht buchen. In Enddefekt haben wir ja gar keine andere Möglichkeit.

Liebe Grüße

Nicole

cBerti
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Beigetreten: 25.06.2010 - 14:34
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RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hi Nicole

genau da sehe auch ich das Problem. 

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Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
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RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo zusammen

Es ist sicher so, dass wir eine AGB, gewählt haben, die für den Mieter aussergewöhnlich schlecht ist. Es ist aber ebenso klar, dass es, nach unserer z.T. oberflächlichen Recherche keine AGB git die keine Fallstricke enthält. Ich verzichte daher darauf den Vemieter der eingestellten AGB zu nennen.

Ich habe Verständnis, wenn Vermieter ihre Mieter zu vernünftigem Gebrauch der RV anhalten und nicht jedes Risiko übernehmen, versichern können. Es ist also in meinen Augen korrekt, wenn grobfahrlässiges Handeln, Vorsatz und auch Eventualvorsatz mit Zahlungen belegt werden, die keine 0-Selbstbehaltversicherung abdeckt.

Es kann allerdings nicht sein, dass Alles und Jedes auf den Mieter abgewälzt werden kann.

@ Felix

Es geht nicht um den EDS der nur bei Unfällen ausgelesen wird, sondern um die Bestückung mit GPS-Trackern der erlaubt den Verstoss gegen die Mietbedingungen festzustellen. Jeder Verstoss gegen die Mietbedingungen führt streng nach Buchstabe zum Verlust jeder Deckung inkl. Haftpflicht! (jedes Fahren auf "unpaved surfaces" ausgenommen lizenzierte Campgrounds, jeder Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung, "in violation of any rules of the road" z.B. Nichtbeherschen des Fahrzeugs wie bei Hanne, Polizeirapport auch beim kleinsten Zwischenfall) Ein einmaliger Verstoss reicht aus - der muss nicht einmal in direktem Zusammenhang mit dem Schaden stehen.

Dazu verzichtet man bereits im Voraus auf jede Einsprache. Bei einem Schaden der den Urlaub ruiniert und in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, hat man gerade einmal Anspruch auf die Erstattung der "daily rate". Auf weitergehende Ansprüche verzichtet man.

Ich finde man müsste die AGB's der relevanten Vermieter gründlich anschauen. Von den Vermietern dann um Präzisierungen bitten bzw. diese schriftlich verlangen. Diese präzisierten AGB's mit den Vermittlern besprechen und mit ihren Zusatzleistungen in Einklang bringen. Schliesslich öffentlich in den FAQ einstellen. Nach meiner Meinung wäre das auch evtl. ein Argument für die Vermieter bzw. Vermittler. Diese Prüfung ist leider sehr arbeitsintensiv und teuer und für den Enzelnen unmöglich zu leisten.

So hätte jeder Fori die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welches Risiko er tragen kann und will. Und zwar bevor er bucht. Niemand von uns weiss wie oft so ein Gross-Schaden vorkommt der am Mieter hängen bleibt. Lt. Auskunft Canusa und RB zwar sehr selten - aber was heisst das genau.

Für mich habe ich eine Möglichkeit gefunden bei Mietfahrzeugen ink. RV die Haftpflicht für 5 Mio zu versichern, wobei die Versicherung nicht nur subsidiär eintritt und auch Grobfahrlässigkeit eingeschlossen ist. Zusätzlich für Fr. 5000 die Kasko zu den gleichen Bedingungen. Das reicht bei der Kasko allenfalls nicht, aber damit kann ich leben. Im Hinterkopf nehme ich mir vor vorsichtig zu fahren. (Bei mir steigt der Beifahrer immer aus und weisst mich beim Rückwärtsfahren ein) Allerdings hat jedes Land andere Versicherungen und Bestimmungen dazu.

Herzliche Grüsse,

Fredy

 

cBerti
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Beigetreten: 25.06.2010 - 14:34
Beiträge: 4163
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hi Fredi

Für mich habe ich eine Möglichkeit gefunden die Haftpflicht für 5 Mio zu versichern, wobei die Versicherung nicht nur subsidiär eintritt und auch Grobfahrlässigkeit eingeschlossen ist

Ich nehme an das ist eine schweizer Versicherung? 

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Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
Beiträge: 8032
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo Claude

Ja eben. Ich habe gefragt ob das auch in Deutschland/EU möglich ist, da es sich um eine grosse internationale Versicherungsgesellschaft handelt. Leider entscheidet jede Länderdivision nach den Gesetzen und Vorschriften der entsprechenden Länder. Da muss man sich wohl selbst kümmern.

Herzliche Grüsse,

Fredy

 

cBerti
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Beigetreten: 25.06.2010 - 14:34
Beiträge: 4163
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Danke Fredy

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Bialloschnecke
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Beigetreten: 02.06.2013 - 08:52
Beiträge: 250
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Guten Morgen Fredy

Dürfte ich fragen, welche Versicherung Du diesbezüglich gefunden hast?

Viele Grüsse Antje

Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
Beiträge: 8168
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Moin,

als erstes möchte ich mich bei Klaus entschuldigen und bedanken. Auch ich habe das Ausmaß der Thematik angezweifelt und bin inzwischen für den Startbeitrag dankbar.

Bevor wir uns hier mit den Vermieten über genaue Definationen auseinandersetzen sind doch erst einmal die Vermittler meine Vertragspartner.

Und hier werden mir diverse Versicherungen angeboten, die alle erst greifen wenn die Versicherung des Vermieters bezahlt hat. Der hat aber gar keine Versicherung, sondern zahlt bis zu einem bestimmten Betrag auf Kullanz. Dann greift auch die folgende, z.B. Null-Selbstbehaltversicherung. Aber auch dieses wohl nur auf Kullanz, denn auch die werden sicher wissen das der Vermieter seine Fahrzeuge garnicht versichert hat.

Klaus hat also Recht, ich habe mit einem gemieteten RV bei den meisten Vermietern keine Kasko-Versicherung und das wird von den Vermittlern verschwiegen.

Da diese hier ja offensichtlich auch mitlesen dürfen sie sich hier gerne einmal äußern.

Gruss Volker