Wenn du angeblich keine Mail von mir erhalten hast,
wie erklärst du dir dann deinen geänderten Beitrag 236? Der übrigens vor deiner Änderung einen anderen Inhalt hatte,indem du mich blöd angemacht hast.Und die weiteren Einträge,welche gelöscht wurden,weil es für dich unangenehm wurde.Also hör die Lügerei auf.Ansonsten bekommt jeder den das ganze hier interessiert einen PN mit den dementsprechenden Unterlagen.
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.7.2019 und den Hinweis zu einem Problem im Bereich der Versicherungen, bei Anmietung von Fahrzeugen während eines Auslandsaufenthalts.
Aus unserer Sicht liegt das beschriebene Problem vor allem im ausländischen Haftungsrecht begründet. Die Fahrlässigkeit (negligence) im anglo-amerikanischen Recht wird anders verstanden und definiert, als wir es im deutschen Recht in unserem abgestuften System (leichte und grobe Fahrlässigkeit) kennen.
Sie schreiben zurecht, dass die hiesigen Versicherer, die Versicherungen gezielt zur Selbstbehaltsreduzierung anbieten, laut ihren Versicherungsbedingungen immer nur dann leisten, wenn die bestehende (Haupt-)Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters selbst auch Versicherungsschutz vorsieht. Diese Vorgehensweise sowie auch die entsprechenden Versicherungsbedingungen sind aus unserer Sicht allerdings nachvollziehbar und nicht zu kritisieren.
Ein deutscher Versicherer möchte mit dem Angebot seiner Zusatzversicherung lediglich das Risiko übernehmen, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Fahrzeugvermieter eine Selbstbeteiligung zu tragen hat. Dagegen bietet er gerade nicht an, dass vollständige Kaskorisiko selbst zu tragen. Somit kann eine Zusatzversicherung (CDW-Selbstbeteiligungs-Reduzierung) auch nur dann eintreten, wenn die Hauptversicherung Deckung gewährt. Nur in diesem Fall fällt nämlich überhaupt eine Selbstbeteiligung für den Mieter an.
Nähere Hinweise zum amerikanischen Haftpflicht- und Versicherungsrecht, insbesondere zu den Vertragsgestaltungen amerikanischer Versicherungsverträge, können wir Ihnen leider nicht geben. Wir hoffen aber mit unseren Erläuterungen für Aufklärung gesorgt zu haben und bedanken uns nochmals für Ihren Hinweis.
auch von mir: Dank für deine E-Mail an den Bund der Versicherten
@Michael: ja verständlich ist das Schreiben, aber was meist du mit „sorgt für Klarheit“ ??
Aus meiner Sicht: Absatz 1und 5: ohne Belang
Absatz 3 und 4: das wusten wir schon
Absatz 2: interessant, bringt uns nur nicht weiter. Ein amerikanischer Anwalt wird uns die Rechtsauffassung zur Fahrlässigkeit vermutlich nicht darstellen.
es gibt "hinter den Kulissen" ein paar Stimmen (von Usern), die hoffen, wir könnten das Problem durch (deutsche) Anwaltsexperise lösen.
--> Dies ist der eine Punkt, wo das Schreiben sehr klar sagt: Nee, wir nicht.
Punkt 2 der Klarheit ist, dass Null-Selbstbehalt-Versicherung eben nur (und genau) nur für versicherte Schäden aufkommt.
--> "nachvollziehbar und nicht zu beanstanden" und "... bietet er gerade nicht an, dass vollständige Kaskorisiko selbst zu tragen".
Das wissen wir zwar, aber mir schien hier und da die Hoffnung durchzuschimmern, dass man die Vermittler zu "vollständiger Kasko"-Abdeckung bringen könnte.
Insofern: Bestätigung und mMn in diesen zwei Punkten noch mal Klarheit.
Absatz 2: interessant, bringt uns nur nicht weiter. Ein amerikanischer Anwalt wird uns die Rechtsauffassung zur Fahrlässigkeit vermutlich nicht darstellen.
wenn wir einen finden würden, der
a) der deutschen + englischen Sprache mächtig,
b) in der Thematik bewandert ist und
c) uns das Ganze dann auch noch kostenlos erklärt
wäre super - aber ich kenne da leider niemanden
Ich hatte mir auch ein wenig mehr erhofft, aber verstehe das man sich beim BdV nicht zu amerikanischem Recht äußert.
im Gegensatz zum ADAC hat man von dort immerhin etwas gehört.
Hallo Carsten,
hast du meine Email von gestern Abend ca 19 Uhr nicht erhalten? Ich kann mir sonst deine Postings nicht erklären.
Schau mal in dein Profil, ob die dort hinterlegte Adresse noch stimmt.
Ich habe von dir keine Email erhalten
Grüße
Bernhard
Scout Womo-Abenteuer.de
Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn wir nicht aufstehen (G.C. Lichtenberg)
Hallo,
schicke mir das bitte zu. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Elli
Scout Womo-Abenteuer.de
Moin,
neben dem ADAC, habe ich dieses Thema auch einmal beim "Bund der Versicherten" adressiert.
Folgende Antwort habe ich nun von der "Rechts- und Fachberatung - Bund der Versicherten e. V." erhalten:
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Ne schöne Jrooß ahn all
Uwe
"Yukon" und mehr Kanada auf Flickr
Lieber Uwe.
Ganz herzlichen Dank.
Die Antwort ist zwar nicht "zum vor Freude hüpfen" ... aber verständlich und sorgt für Klarheit.
Viele Grüße, Michael
Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann
Moin Uwe
auch von mir: Dank für deine E-Mail an den Bund der Versicherten
@Michael: ja verständlich ist das Schreiben, aber was meist du mit „sorgt für Klarheit“ ??
Aus meiner Sicht: Absatz 1und 5: ohne Belang
Absatz 3 und 4: das wusten wir schon
Absatz 2: interessant, bringt uns nur nicht weiter. Ein amerikanischer Anwalt wird uns die Rechtsauffassung zur Fahrlässigkeit vermutlich nicht darstellen.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014
Hi Matthias,
es gibt "hinter den Kulissen" ein paar Stimmen (von Usern), die hoffen, wir könnten das Problem durch (deutsche) Anwaltsexperise lösen.
--> Dies ist der eine Punkt, wo das Schreiben sehr klar sagt: Nee, wir nicht.
Punkt 2 der Klarheit ist, dass Null-Selbstbehalt-Versicherung eben nur (und genau) nur für versicherte Schäden aufkommt.
--> "nachvollziehbar und nicht zu beanstanden" und "... bietet er gerade nicht an, dass vollständige Kaskorisiko selbst zu tragen".
Das wissen wir zwar, aber mir schien hier und da die Hoffnung durchzuschimmern, dass man die Vermittler zu "vollständiger Kasko"-Abdeckung bringen könnte.
Insofern: Bestätigung und mMn in diesen zwei Punkten noch mal Klarheit.
Viele Grüße, Michael
Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann
Moin Michael
wir nicht sehe ich auch so. Der zweite Punkt was für mich schon immer klar.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014
Moin,
wenn wir einen finden würden, der
a) der deutschen + englischen Sprache mächtig,
b) in der Thematik bewandert ist und
c) uns das Ganze dann auch noch kostenlos erklärt
wäre super - aber ich kenne da leider niemanden
Ich hatte mir auch ein wenig mehr erhofft, aber verstehe das man sich beim BdV nicht zu amerikanischem Recht äußert.
im Gegensatz zum ADAC hat man von dort immerhin etwas gehört.
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Ne schöne Jrooß ahn all
Uwe
"Yukon" und mehr Kanada auf Flickr
Moin Uwe
Gut Ding braucht Weile ?. Vielleicht klären die Leute vom ADAC das noch mit ihren Kollegen vom AAA. Schön wärs.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014