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Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweiligen deutschen Vermittler

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MichaelAC
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Beigetreten: 25.08.2009 - 19:11
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RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Hi.

Eine Reisewarnung von deutscher Seite würde ja reichen, um kostenfrei zu stornieren. Kritischer ist die Frage der Auslandkrankenversicherung.

Das ist in dieser Form eine fehlerhafte Aussage und gefährlich irreleitend.

Wie bereits hier mehrfach verlinkt (bitte selbst googeln)
- ist eine Reisewarnung zwar ein starkes Indiz für die Nichtdurchführbarkeit einer Reise, mehr (leider) nicht,
- und deshalb per se nicht hinreichend als Stornogrund,
- es kommt für das kostenlose Stornieren vielmehr auf die "tatsächlichen Verhältnisse am Zielort" an
- und die Nichtdurchführbarkeit kann auch ohne Reisewarnung nicht gegeben sein.

Typische Anzeichen von Nichtdurchführbarkeit sind Einreisebeschränkungen, Sperrung von Übernachtungen (auch Campgrounds), Bewegungsbeschränkungen vor Ort, bürgerkriegsartige Zustände usw.

Es gibt noch sehr wenige Urteile von Gerichten zu Corona-Stornierungen ... leider kommt in diese vagen Formulierungen erst durch Gerichtsurteile Klarheit.
Aber laut meinem Anwalt sind die oben genannten "typischen Anzeichen" in anderen Fällen höchstrichterlich bestätigt als ausreichend für eine Stornierung.

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"Gefährlich irreleitend" deshalb, weil die Begründung "Reisewarnung" in dem Stornobrief ans Reisebüro den Briefschreiber bereits ins Unrecht setzt. Die Reisewarnung ist eben nicht ausreichend, es müssen die "tatsächlichen Verhältnisse" als Begründung aufgeführt werden ... und die Reisewarnung dient dann noch als bestätigende Erhärtung.

 

Viele Grüße, Michael

Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann

mkt07
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Beigetreten: 04.03.2016 - 22:18
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RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Hi Nicole,

ich kann natürlich nur für uns schreiben, nicht für Kaddi. Wenn die Umstände passen (und das muss gegeben sein), würden wir fliegen. Ganz einfach, weil wir keine Großstadt besuchen wollen. Wir landen in DEN, übernehmen das RV am kommenden Tag, geben es in SEA wieder ab und fliegen zurück. Wenn wir selbst stornieren, geht das erstmal nur fürs Womo (vierstellig). Die Flüge sind nicht stornierbar, finden aber Stand jetzt statt. Also wäre hier ein hoher vierstelliger Betrag futsch. Umbuchen geht nicht, da ich nächstes (und 2022 auch) Jahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht so lange Urlaub in den Ferien bekommen werde, da sich in der Firma absehbar einige Dinge ändern werden...

Im Moment sehe ich tatsächlich die Ausschreitungen in vielen Städten als größere Gefahr als Corona.

Unsere Auslandskrankenversicherung gilt auch bei Pandemien und auch in USA und zahlt alle vor Ort anfallenden Kosten (nicht nur den deutschen Satz). Und ehrlich gesagt, glaube ich, dass man als Touri mit der "goldenen" Auslands-KV eher behandelt werden würde als viele Einheimische.

In den Bundesstaaten, die wir bereisen, ist die Infektionsrate gering und es sind noch 6,5Wochen bis zur Abreise. 

Die Bilder aus dem Yellowstone habe ich gesehen, allerdings hat man es ja auch selbst in der Hand, Abstand einzuhalten. Man kann sich natürlich auch in die Massen stürzen. Beim Einkaufen muss ich auch hier eine Maske tragen. Ich gehe davon aus, dass man auf dem CG "oben ohne" laufen und sitzen darfwink

Natürlich habe ich auch von deiner Corona-Erkrankung gelesen. Dadurch bist du sicherlich etwas sensibler diesbezüglich, als ich es derzeit bin. Ich versuche, die Sache pragmatisch zu sehen, bin aber auch kein Wissenschaftler (kann also auch nur raten, ob das alles eine gute Idee ist).

Alles in allem hat das alles ja niemand ahnen können. Nun hilft halt für den einen oder anderen nur das aussitzen und ggf. tatsächlich reisen.

Ganz schön schwierig, das alles...

 

Sonnige Grüße aus den schönen ( von radfahrenden Touris überlaufenen) alten Land

Michi

Grillmastersenn
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Beigetreten: 16.08.2019 - 12:03
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RE: Neuen Kommentar schreiben

"Liegt für ein Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, wurde von den Gerichten für die bisherige Rechtslage „höhere Gewalt oder ein erhebliche Gefährdung“ anerkannt, die zu einem Rücktritt ohne Entschädigung berechtigte. Dies gilt auch für die seit 2018 gültigen  Gesetzesbegriffe der „unvermeidbaren und außergewöhnliche Umstände“ am Bestimmungsort."

Quelle "Auswärtiges Amt".

Natürlich reicht eine Reisewarnung per se nicht aus, dürfte in der Praxis aber ausreichend sein.

dieehrlis
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Beigetreten: 01.02.2017 - 11:55
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RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Hallo Grillmastersenn,

uns hatte Swiss gesagt, es wäre ja nur eine Risewarnung und kein Verbot. Wenn der Abflug stattfindet wäre das unser persönliches Problem. 

Gruß 

Nicole

Babsy
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Beigetreten: 28.02.2014 - 19:20
Beiträge: 1534
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

@Grilli oder wie Du heißt..........Du kannst gerne mal ALLE Beiträge durch lesen dann wirst Du eine besseren Belehrt werden das das was Du schreibst rein gar nichts mit der Realität zu tun hat. 
Oder was meinst warum die Leute hier alle um Ihr Geld bangen.
 

Yeeehaawww

Babsy

Das Leben ist wie ein Buch, wer nicht reist, liest nur ein wenig davon!

Aurelius Augustinus(354-430)

Grillmastersenn
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Beigetreten: 16.08.2019 - 12:03
Beiträge: 38
RE: Neuen Kommentar schreiben

@Babsy: Ich habe von der Seite des Auswärtigen Amtes ztiert. Das hier einige Reiseveranstalter und Fluglinien schlicht gegen geltendes Recht verstoßen ist eine andere Sache. 

Babsy
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Beigetreten: 28.02.2014 - 19:20
Beiträge: 1534
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

@Grilli.......Dann hast es nicht verstanden denn das wissen hier alle.

Yeeehaawww

Babsy

Das Leben ist wie ein Buch, wer nicht reist, liest nur ein wenig davon!

Aurelius Augustinus(354-430)

Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
Beiträge: 8158
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Babsy,

und das was du schreibst war bisher alles unbekannt ?

Gruss Volker

 

 

Grillmastersenn
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Beigetreten: 16.08.2019 - 12:03
Beiträge: 38
RE: Neuen Kommentar schreiben

@Babsy: Natürlich ist das hier bekannt. Aber für alle die, die nach dem 15.6. einen noch nicht stornierten Abflug haben und auch auf keinen Fall fliegen wollen, ist eine Reisewarnung ein wichtiger Baustein um nicht komplett auf dem Geld sitzen zu bleiben.  Mehr nicht.

Sandy
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Beigetreten: 07.09.2016 - 20:28
Beiträge: 184
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Hallo,

schweren Herzens haben auch wir nun unsere Reise (4.8.) storniert noch vor Erreichen der nächsten Stornostufe; die Gründe sind die zu erwartenden Einschränkungen vorallem hinsichtlich Flug/Einreise und eventuelle CG-Stornierungen in den state parks und Yellowstone. Die medizinische Versorgung wäre bei einer Erkrankung - ganz egal welcher Art - momentan ebenfalls nicht optimal  und eine Rückreise in diesem Fall erschwert. Lange haben wir uns Gedanken gemacht, aber nun so entschieden.

Die 15% Anzahlung vom Womo sind futsch, sehen wir aber auch als Kompensation für Roadbear für das entgangene Geschäft. CU hat uns angeboten, auf nächstes Jahr zu verschieben, das geht aber bei uns leider nicht.

Die LH-Flüge konnten wir tatsächlich problemlos über die Hotline stornieren, da LH diese vor ein paar Wochen von Direktflügen auf Zwischenstop FRA umgebucht hatte. Von Gutschein war gar nicht die Rede, sondern es hieß sofort - Rückerstattung. Da sind wir mal gespannt, wie lange das dauert. Jedenfalls war das der größere Batzen Geld und somit sind wir ziemlich erleichtert.

Natürlich sind wir sehr traurig, hoffen aber, die Reise 2022 nachholen zu können und inzwischen ist es auch in Deutschland oder Europa schön!

LG, Sandy