Womo-Abenteuer

Nordamerika im Wohnmobil erleben!

Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

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Kaddi
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Beigetreten: 28.10.2017 - 07:33
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Tag 17: Rückflug zweiter Versuch
Eckdaten zum Reiseabschnitt
Reisedatum: 
Sonntag, 14. Oktober 2018
Gefahrene Meilen: 
0 Meilen
Fazit: 
Bye bye Philadelphia

Mittags mussten wir auschecken und den restlichen Tag am Flughafen totschlagen. Klappte auch irgendwie. Der neue Flug ging erst um 18:30 Uhr an diesem Tag und beinhaltete als besonderes "Bonbon" ein weiteres Mal Umsteigen. Statt direkt von Philadelphia nach Amsterdam zu fliegen ging es erst nach Frankfurt und von dort nach Amsterdam, wo wir Montags gegen 15 Uhr endlich ankamen.

Wer aufgepasst hat weiß, dass unser Großer an diesem Montag eigentlich hätte in der Schule sitzen müssen und nicht im Flugzeug. Also informierten wir seine Klassenlehrerin per Mail vom ausgefallenen Flug und baten um Verständnis. Schon irgendwie peinlich, weil er erst seit dem Sommer auf diese Schule geht und wir vor den Ferien just einen Info-Zettel über das Thema "Fehlzeiten direkt vor oder nach den Ferien" bekommen hatten... Aber gut, dafür konnten wir jetzt wirklich nichts. Mein Mann hat vom Arbeitgeber auch problemlos zwei weitere Urlaubstage bekommen und ich konnte das bei mir auch managen.

Am frühen Abend zuhause. Und wirklich froh darüber!

BeateR
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Beigetreten: 26.03.2016 - 21:12
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

Sag mal, welche Airline war DAS denn, das ist ja fürchterlich!!

Hoffentlich hast Du wenigstens gleich die Entschädigung von 600 Euro pro Person angefordert??

 

Beate

 

Matze
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Beigetreten: 13.05.2014 - 18:58
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

In den letzten Tagen hattet aber echt viel Pech.  In der Rückschau war es hoffentlich ein schöner und erlebnisreichen Urlaub.

hi Beate

so hoch ist die Entschädigung? Egal wie viel man für den Flug bezahlt hat?

Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de

Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014

Bernhard
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Beigetreten: 21.08.2009 - 15:31
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

Hi,

da geht der Horror ja noch weiter: noch einen ganzen Tag herumhängen.

Jetzt musst du aber wirklich mal den Schleier lüften: welche Gesellschaft, welcher Preis ? selbst gebucht oder über Reisebüro?

Schonung ist da nicht notwendig (es sei denn, ihr habt die Entschädigung (für jeden Teilnehmer !) noch nicht.

Grüße

Bernhard

 

Scout Womo-Abenteuer.de


Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn wir nicht aufstehen (G.C. Lichtenberg)

BeateR
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Beigetreten: 26.03.2016 - 21:12
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

so hoch ist die Entschädigung? Egal wie viel man für den Flug bezahlt hat?

 

Ja! Es kommt nicht auf den Preis an, sondern auf die Zeit der Verspätung und die Länge des Fluges:

https://soep-online.de/assets/files/Fluggastrechte/Verordnung%20(EG)%20Nr.%20261-2004.pdf

https://travel-dealz.de/ratgeber/entschaedigung-flugverspaetung/

 

Beate

 

Esthi71
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Beigetreten: 31.12.2013 - 11:44
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

Hallo Kaddi

Das war wirklich nicht nötig!! Gerne glaube ich, dass ihr über Eure Heimkehr froh wart!

 

Liebe Grüsse Esther

Arizona-Gerd
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Beigetreten: 19.02.2012 - 16:00
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

Hallo BeateR,

US-Fluggeselschaft Richtung USA nach Europa,

fällt nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 

 

Das müsstest du doch wissen, sonst vorher Mal Tante GOOGLE (oder Gerd) fragen.

Liebe Grüße Gerd

< Wir stehen an der Seite der Ukraine  >

Matze
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Beigetreten: 13.05.2014 - 18:58
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

Moin Gerd

also keine 600€ pro Person?  Andere Entschädigungssumme oder nichts?

Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de

Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014

BeateR
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Beigetreten: 26.03.2016 - 21:12
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

Hallo Gerd,

mag schon sein. Nur bis jetzt wissen wir die Fluggesellschaft nicht. Es kann ja durchaus auch eine Airline aus Europa sein, und da gilt:

 

""Bei Flügen, die aus einem Nicht-EU-Staat in ein EU-Mitgliedsstaat fliegen, sollte es sich um eine in der EU registrierte Fluggesellschaft handeln."""

 

oder auch:

""b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten."""

 

Beate

 

Arizona-Gerd
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Beigetreten: 19.02.2012 - 16:00
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

Hinflug

Das Entertainment-System von American Airlines bot so viele schöne Filme, ...

Beate, bei den Hinflug und der Streckenführung auf dem Rückflug 

von Philadelphia nach Amsterdam und Frankfurt

(wobei sogar American Airlines nicht jeden Tag fliegt, was wohl der Grund für die Streckenänderung war.)

und

Philadelphia ist ein American Airlines hub

Liebe Grüße Gerd

< Wir stehen an der Seite der Ukraine  >

BeateR
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Beigetreten: 26.03.2016 - 21:12
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

Hallo Gerd,

ok, das hatte ich überlesen. Wenn der Flug mit AA war, dann gibts natürlich "gesetzlich" keine Entschädigung. Trotzdem würde ich es versuchen, evtl. den Fall mal einer der Firmen vorlegen, die die Fluggastrechte verteidigen. Es muss wohl in USA auch irgendein Gesetz zum Schutz der Fluggäste geben, aber da habe ich leider keinen Link.

Wahrscheinlich ist es auch noch ein Unterschied, über welche Airline der Flug gebucht war, ob es also ein Codeshare Flug einer europäischen Airline war.

 

Beate

 

Arizona-Gerd
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Beigetreten: 19.02.2012 - 16:00
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

Wahrscheinlich ist es auch noch ein Unterschied, über welche Airline der Flug gebucht war, ob es also ein Codeshare Flug einer europäischen Airline war.

Nein, ich glaube nicht. 

Aber mach dich doch Mal selbst schlau, bevor du hier  hier weitere "gute" Tipps gibst.

Liebe Grüße Gerd

< Wir stehen an der Seite der Ukraine  >

Kaddi
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Beigetreten: 28.10.2017 - 07:33
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RE: Tag 17: Rückflug zweiter Versuch

Also: Nein, uns steht keine Entschädigung zu, weil es keine Fluggesellschaft mit Sitz in Europa war. Ist uns aber auch egal. Ist halt blöd gelaufen, kann aber immer passieren. Haben wir abgehakt und ist für uns auch kein Grund nicht noch mal mit American Airlines zu fliegen, weil wir ansonsten mit den Flügen mit Ihnen vollkommen zufrieden waren.

Außerdem hat man uns, nur zwei Tage nach Rückkehr per Mail und OHNE, dass wir vorher irgendetwas eingefordert hätten, für den ausgefallenen Flug Bonusmeilen angeboten. Fanden wir sehr nett und die Sache ist für erledigt. Wir sind nicht nachtragend.